Ombudsstelle für Investmentfonds: Niedrige Beschwerdezahlen
Die Verbraucherbeschwerden bei der Ombudsstelle für Investmentfonds bewegten sich im ersten Quartal 2016 auf durchschnittlichem Niveau und setzten den Trend der vergleichsweise niedrigen Beschwerdezahlen in der Fondsbranche fort. Von Januar bis März 2016 wurden 27 Eingänge gezählt - 15 mehr als im eher unterdurchschnittlichen vierten Quartal 2015 mit lediglich zwölf Eingängen, so meldet die Ombudsstelle. Zum Vergleich: Im ersten Vorjahresquartal wurden 30 Eingänge verzeichnet. 2015 waren es insgesamt 91 Verbraucherbeschwerden.
Nach den ersten Wochen des Jahres lassen sich laut Ombudsstelle auch mit Blick auf die anfänglich moderaten Eingangszahlen noch keine thematischen Schwerpunkte bei den Verbraucherbeschwerden vermelden. Die Einzelheiten eines Berichtsjahrs werden im jährlichen Tätigkeitsbericht geschildert. Dieser erscheint nach Abschluss der Ombudsverfahren des Jahres 2015 voraussichtlich im dritten Quartal 2016.
Quelle: „Quartalsinfo“ Ombudsstelle für Investmentfonds
Die Ombudsstelle für Investmentfonds gilt als anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle. Sie besteht aus zwei Schlichtern (Ombudsleute) und einer Geschäftsstelle, dem Büro der Ombudsstelle des Bundesverband Investment und Asset Management (BVI). Der BVI hat die Ombudsstelle 2011 ins Leben gerufen. Finanzdienstleister beziehungsweise Fonds nach dem Kapitalanlagegesetzbuch können an ihrem Schlichtungsverfahren auch ohne Mitgliedschaft im BVI teilnehmen. (mb1)