Treuhänderische Verantwortung: DVFA verabschiedet neue Leitlinien
Institutionelle Investoren und Asset Manager als Vermögenstreuhänder haben die Verantwortung, im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln und auf die Unternehmen, in die sie investieren, zum Wohle aller Stakeholder einzuwirken. Durch Verfolgung des von der EU propagierten Bekenntnisses zu Sustainable Finance sollen sie auch dazu beitragen, positive Effekte für Umwelt und Gesellschaft zu erzielen. International hat sich für dieses erweiterte Verständnis von treuhänderischer Verantwortung der Begriff „Stewardship“ etabliert. Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) meldet in diesem Zusammenhang, Stewardship-Leitlinien verabschiedet zu haben, die sich als „Best Practice“-Orientierung an die Mitglieder des DVFA richten und einen Beitrag zur Entwicklung von anspruchsvollen Standards für alle professionellen Finanzmarktakteure leisten.
In Deutschland gebe es bisher keine gezielte Betrachtung von Stewardship. Gleichzeitig konkretisiert die Ende 2019 durch das ARUG II in deutsches Recht umgesetzte EU-Aktionärsrechterichtlinie diese Anforderungen an in Deutschland tätige Vermögenstreuhänder.
Die DVFA-Stewardship-Leitlinien verstehen unter Stewardship die verantwortungsvolle Allokation und aktive Betreuung der Vermögenswerte mit dem Ziel einer nachhaltigen, langfristigen Wertschöpfung für die Kunden, einschließlich der Berücksichtigung von ESG-Faktoren (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).
Dies beinhalte die Überwachung und den aktiven Dialog mit den Portfoliogesellschaften, die zielgerichtete Ausübung von Aktionärsrechten sowie den gesetzlich möglichen Austausch mit anderen Asset Managern. Die DVFA-Stewardship-Leitlinien wurden von der DVFA-Kommission Governance & Stewardship unter Einbeziehung relevanter Stakeholder entwickelt. Die Kernelemente wurden laut Unternehmen bereits auf der Konferenz „DVFA Governance & Stewardship Konferenz“ im September 2019 diskutiert. Weitere Überlegungen von institutionellen Anlegern, Emittenten, Aktienrechtsexperten und Wirtschaftsprüfern seien in die Leitlinien als Ergebnis eines Roundtables im Februar 2020 eingeflossen. (DFPA/mb1)
Quelle: Pressemitteilung DVFA
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