Unigestion übernimmt Research-Kosten für seine Kunden selbst
Der Asset Manager Unigestion kündigt an, dass er sämtliche Kosten für Research-Dienstleistungen im Auftrag seiner Kunden mit Blick auf die anstehende Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) selbst übernimmt. So werde eine klare und transparente Kosten- und Aufwandsstruktur für die Produkte in allen Anlageklassen gewährleistet. Mit der Kostenübernahme bleiben die Verwaltungsgebühren unverändert.
MiFID II tritt am 3. Januar 2018 für alle in der Europäischen Union operierenden Vermögensverwalter in Kraft und bringt umfassende Änderungen für den Bereich Investment-Research mit sich. Im Wesentlichen sehen die neuen Bestimmungen drei Alternativen vor, wie Vermögensverwalter die Kosten ihres Investment-Research künftig decken können, etwa die Zahlung aus der eigenen Gewinn- und Verlustrechnung (P&L) oder die Einführung einer Research-Pauschale mit Research Payment Account (RPA).
Fiona Frick, CEO von Unigestion: „Unsere Kunden stehen stets im Mittelpunkt unseres Handelns und die Gründe hinter unserer Entscheidung, die Kosten für unser gesamtes Research selbst zu tragen, gehen weit über die Regulierung hinaus. Wir tun einfach das Richtige, um unseren Kunden auch weiterhin umfassende Transparenz zu bieten und klar darzustellen, welche Gebühren bei unseren Produkten wofür in Rechnung gestellt werden. Gleichzeitig schützen wir unsere Kunden durch “Best Execution“ vor potenziellen Interessenkonflikten. Sowohl unser maßgeschneidertes internes Research als auch das Research externer Dienstleister sind ein integrierender Bestandteil unseres Investmentprozesses. Wir werden sie weiterhin parallel nutzen, um bestmögliche Anlagelösungen und Renditen für unsere Kunden weltweit zu bieten.“
Quelle: Pressemitteilung Unigestion
Unigestion SA ist eine institutionelle Vermögensverwaltung mit Sitz in Genf, deren Kapital mehrheitlich von der Geschäftsleitung gehalten wird. Das Unternehmen beschäftigt über 230 Mitarbeiter und verwaltet ein Anlagevermögen von 23 Milliarden US-Dollar für institutionelle Anleger und vermögende Familien.(JF1)