"AfW-Barometer": Zu wenig hochwertige Sachwertanlagen auf dem Markt?

Finanzanlagevermittler beklagen das mangelnde Angebot an vertriebsfähigen geschlossenen Finanzanlagen. Dass sie sich von der Vermittlung dieser lange Zeit unregulierten Produktsparte abwenden, hat laut „AfW-Vermittlerbarometer“ des AfW, Interessensvertretung unabhängiger Finanzdienstleister, aber auch noch andere Gründe.

Für 41 Prozent der vom AfW befragten Vermittler mit einer entsprechenden Erlaubnis gibt es nicht ausreichend viele vermittelbare Angebote bei den geschlossenen Sachinvestments. Eine fast genauso große Gruppe von 40 Prozent hält das Angebot hingegen für ausreichend. Insgesamt 13 Prozent können die Lage nicht beurteilen und sechs Prozent haben nicht geantwortet. Insgesamt wurden beim 9. „AfW-Vermittlerbarometer“ rund 1.000 Vermittler online befragt. Die Angaben zum Produktmangel beziehen sich dabei nur auf Vermittler, die auch eine Lizenz nach Paragraf 34f GewO Nr.2 besitzen und daher den Markt auch beurteilen können. Das ist eine Minderheit – von den rund 1.000 befragten Vermittlern besitzen rund 57 Prozent die Erlaubnis zum 34f. Davon halten 96 Prozent die Kategorie 1 (offene Investmentvermögen), 52 Prozent die Kategorie 2 (geschlossene Investmentvermögen) und 34 Prozent die Kategorie 3 (Vermögensanlagen).

Geschlossene Sachinvestments vermitteln laut Umfrage nur 22 Prozent der befragten Vermittler. Von den 34f-Lizenzinhabern sind es 62 Prozent. Das bedeutet 38 Prozent könnten sie vermitteln, tun dies aber nicht. Als Gründe führten diejenigen an erster Stelle an, ihre Kunden hätten vor der Regulierung schlechte Erfahrungen mit Produkten dieser Art gemacht (42 Prozent). Rund 37 Prozent führten eine ganze Reihe sonstiger Gründe auf, dazu gehören etwa „zu wenig guter Produkte am Markt“ und „intransparent“. Und 21 Prozent halten die Sachwertanlagen als rechtlich zu komplex und damit zu beratungsintensiv. „Bei vielen Vermittlern ist noch nicht angekommen, dass sich mit den Änderungen durch Kapitalanlagegesetzbuch, das KAGB, extrem viel zum positiven, im Sinne von Transparenz und Sicherheit bei den Produkten getan hat. Hier gilt es vor allem durch die Produktgeber weiter Aufklärungsarbeit zu betreiben“, sagt AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth.

Was müsste passieren, damit 34f-Vermittler wieder mehr Vertriebsaktivität in diesem Bereich entfalten? Bei dieser Frage gab es viele Einzelmeinungen. Zusammengefasst wünschen sich Vermittler mehr Argumentationshilfen über die Änderungen des KAGB, mehr Know-how über die (Weich-)Kosten, mehr Wissen über die Haftungssituation und über die Beratungsdokumentation. Eine wichtige Rolle spiele auch die Plausibilitätsprüfung, die vom Vermittler selbst vorzunehmen ist und für die er auch haftet. Würde diese Vorgabe entfallen, könnten sich Vermittler wieder mehr für die geschlossenen Sachwertanlagen erwärmen. Falls die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Plausibilität der Produkte verbindlich garantieren würde, geben 41 Prozent der Lizenzinhaber nach §34f Nr.2 an, sie würden diese Produkte dann auch wieder verstärkt vermitteln. „Leider ist eine Plausibilitätsprüfung seitens der BaFin in sehr weiter Ferne. Zwar wäre die Staatshaftungsproblematik über eine Versicherungslösung zu klären,  aber grundsätzlich will und kann die BaFin das derzeit nicht leisten“, so Wirth.

Quelle: Pressemitteilung AfW

Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist der Berufsverband unabhängiger Finanzdienstleister. Circa 30.000 Versicherungs- und Kapitalanlagevermittler werden durch seine rund 1.800 Mitgliedsunternehmen repräsentiert. (mb1)

www.afw-verband.de

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