Altersvorsorge-Institut: Vermögenskontrolle über den Tod hinaus

Mit steigendem Alter wächst in der Regel nicht nur das Vermögen, sondern oft auch die Sorge, ob potenzielle Erben das erarbeitete Kapital schnell wieder ausgeben. Natürlich lässt sich so etwas über juristische Verträge steuern, um eine sinnvolle Verwendung auch über den Tod hinaus sicherzustellen. Der Teufel versteckt sich aber oft im Detail. Eine wasserdichte Regelung kann aufwendig sein, so merkt das Deutsche Institut für Altersvorsorge GmbH (DIA) an.

Dabei gebe es eine einfachere Lösung als den Gang zum Anwalt. Der Wunsch nach einer kontrollierten Übergabe des Erbes lasse sich langfristig durch einen Versicherungsrahmen umsetzen. Dort könne zum Beispiel eine zeitlich gestaffelte Auszahlung ohne komplexe testamentarische Konstruktionen verfügt werden, damit Begünstigte nicht auf einen Schlag über das gesamte Kapital verfügen können.

Das habe noch einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil. Die Erträge, zum Beispiel eines professionell verwalteten Aktien- oder Fondsportfolios, bleiben innerhalb dieser Versicherungsstruktur abgeltungssteuerfrei, wenn die Auszahlung der Police erst im Erbfall erfolgt. Wann genau die begünstigten Personen über das ganze Kapital oder Teile davon verfügen können, lasse sich durch eine sogenannte „TermFix-Gestaltung“ frei festlegen. Damit könne der Erblasser einen festen Zeitpunkt bestimmen. Zum Beispiel wenn ein älterer Vater will, dass die Auszahlung an eine minderjährige Tochter erst zum 18. Geburtstag des Kindes erfolgt. Alternativ könnten die Eltern auch Freigabe-Intervalle für das Erbe fixieren, soll der Nachwuchs nicht alles auf einmal erhalten. So werde alle drei Jahre ein Fünftel des Erbes freigegeben. Den verbleibenden Anteil betreut bis zur abschließenden Auszahlung ein Vermögensverwalter weiter.

Genauso gut könne die Auszahlung aber auch ohne einen festen Zeitpunkt an besondere Ereignisse gekoppelt werden. Zum Beispiel an die Heirat, die Geburt des ersten Enkels oder den Ausbildungsabschluss. Darüber hinaus könnten die Erblasser zusätzliche Bedingungen für extreme Situationen setzen. Zum Beispiel eine frühere Auszahlung bei Vorliegen einer schweren Erkrankung des Begünstigten. „TermFix-Gestaltungen“ seien zudem ein flexibles Instrument in der Nachlassplanung, da der Vertragsinhaber jede Bestimmung zu Lebzeiten frei ändern kann. Er könne die Versicherung auch bei Eigenbedarf kündigen. Erst im Erbfall greife die „TermFix-Regelung“ endgültig. Die Verantwortung gehe im Sinne des Erblassers Stück für Stück auf den oder die Erben über. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung DIA

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge GmbH (DIA) mit Sitz in Frankfurt am Main hat das Ziel, Wissen und Kompetenz der Deutschen auf dem Gebiet der privaten Altersvorsorge zu fördern. Gesellschafter des DIA sind die Deutsche Bank AG, Deutsche Bank Bauspar AG, DWS Investment GmbH und Deutscher Herold AG.

www.dia-vorsorge.de

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