BaFin durchleuchtet Immobilieneigenbestand von Kreditinstituten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) möchte sich laut eigener Aussage einen detaillierteren Überblick über den Immobilienbesitz von Kreditinstituten machen – und eruieren, ob hieraus Stabilitätsrisiken für die Institute entstehen könnten. Sie führt daher bei insgesamt acht Kreditinstituten Prüfungen des Geschäftsbetriebs nach § 44 Kreditwesengesetz (KWG) und des Jahresabschlusses nach § 30 KWG durch. Die Prüfungen begannen bereits im Oktober 2022 und werden in der ersten Jahreshälfte 2023 fortgesetzt und – aufgrund der bisherigen Erkenntnisse – intensiviert.
Im Fokus stehe die Frage, wie werthaltig die Immobilienanlagen der geprüften Institute sind und wie sie in der Bilanz berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck werfen die Prüfer auch einen Blick auf die Prozesse der Institute, um ein umfassendes Verständnis der Vorgehensweise einzelner Institute beim Management der Immobilienanlagen zu gewinnen. Auf dieser Grundlage werde die BaFin nach Inkrafttreten der MaRisk-Novelle eine klare Erwartung formulieren, wie die Institute für eine angemessene Geschäftsorganisation im Bereich der Eigenanlagen in Immobilien sorgen sollten. Der Hintergrund der Prüfungen: In den vergangenen Jahren hatten immer mehr Institute die Absicht geäußert, ihre Risiko- und Geschäftsstrategie durch mehr eigene Investitionen in Immobilien zu erweitern beziehungsweise neu in dieses Geschäft einzusteigen – teilweise mit größeren Volumina. Einige Institute besetzten sogar komplette Wertschöpfungsketten: vom Grundstückserwerb bis zur Fertigstellung des Objekts, inklusive der Auftragsvergabe an einzelne Gewerke. Die BaFin entwickelte ihr Prüfungskonzept, um die durch diesen Trend verursachten Risiken im Blick zu behalten und notfalls gegensteuern zu können – insbesondere angesichts des endenden Booms am Immobilienmarkt und des Endes der Niedrigzinsphase. Beide Entwicklungen wirkten sich auf die zu erwartenden Renditen der Institute aus. (DFPA/mb1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.