BAI mahnt Zurückhaltung bei Finanzaufsichts-Reform an

Am 20. September 2017 hat die EU-Kommission in Form einer Rahmenverordnung Vorschläge für eine stärkere und besser integrierte europäische Finanzaufsicht vorgestellt. Der Bundesverband Alternative Investments (BAI), die zentrale Interessenvertretung der AI-Branche in Deutschland, unterstützt dieses Vorhaben im Grundsatz, mahnt jedoch eine sorgfältige Evaluierung und zurückhaltende Reformen an. Besonders kritisch beurteilt der BAI die Ausweitung von Kompetenzen auf europäischer Ebene sowie eine direkte Finanzierung der ESAs (European Supervisory Authorities) durch die Finanzindustrie.

Frank Dornseifer, Geschäftsführer des BAI: „Dass die EU-Kommission sechs Jahre nach Gründung des europäischen Finanzaufsichtssystems Qualität und Effizienz der Arbeit der einzelnen Behörden auf den Prüfstand stellt, ist sinnvoll und folgerichtig. Denn es gibt in der Tat Defizite bei den ESAs, eine nicht vollständig funktionierende Zusammenarbeit untereinander und mit den nationalen Aufsichtsbehörden und zum Teil redundante Berichtspflichten, wie zum Beispiel bei Investmentfonds gegenüber ESMA und der EZB. Es ist also Zeit für eine kritische Bestandsaufnahme, die allerdings nicht zum Anlass für einen regulatorischen Rundumschlag genommen werden sollte.“

Eine direkte Beaufsichtigung beispielsweise durch ESMA dürfe es aus Sicht des BAI nur in begründeten Ausnahmefällen geben. Es müsse auch weiterhin der Grundsatz der Subsidiarität, also der Sachnähe, gelten. Die Aufsicht über Fonds und deren Verwaltungsgesellschaften müsse weiterhin durch die nationalen Aufsichtsbehörden erfolgen.

Neben der Ausweitung der Kompetenzen schlägt die EU-Kommission insbesondere eine Neuausrichtung der Finanzierung der ESAs vor, bei der an die Stelle der nationalen Aufsichtsbehörden Branche und Marktteilnehmer treten sollen. Beibehalten werden soll die teilweise Finanzierung aus dem EU-Budget.

Dornseifer beurteilt diesen Vorstoß kritisch: „ESMA und die anderen ESAs sind mittlerweile in vielen Fällen die verlängerte Werkbank der EU-Kommission und unterstützen und koordinieren vor allem auch die Tätigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden. Abgesehen davon, dass die faktische Rechtsetzungskompetenz der ESAs, die wiederum nur zum Teil der Kontrolle durch das Europaparlament unterliegt, schon hinterfragt werden muss, so ist es befremdlich, dass die Branche den Standardsetzer bezahlen soll, insbesondere wenn dieser sie gar nicht beaufsichtigt. Nur da, wo die ESAs direkt zulassen und beaufsichtigen, ist auch ein gesondertes Gebühren- beziehungsweise Umlagesystem gerechtfertigt.“

Nicht nur die EU-Kommission, vor allem auch die nationalen Aufsichtsbehörden müssten im Boot bleiben. Dies auch schon deshalb, um zu verhindern, dass die ESAs sich zukünftig selbst weitere Kompetenzen schaffen und hier ein bürokratischer Wildwuchs folgt. Es bedürfe mehr denn je kompetenter und einflussreicher nationaler Aufsichtsbehörden auf der einen Seite und einer koordinierenden zentralen Stelle, bei der alle wichtigen Informationen zusammenlaufen und die daher vor allem auch Systemrisiken und Regulierungsarbitrage entgegenwirken kann. Auch deswegen sieht der BAI die jetzt vorgestellten Vorschläge kritisch.

Quelle: Pressemitteilung BAI

Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) ist die assetklassen- und produktübergreifende Interessenvertretung für Alternative Investments in Deutschland. Der BAI wurde 1997 in Bonn gegründet. (TH1)

www.bvai.de

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