Bankenverband: Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich
Mit dem Vermögensbildungsgesetz soll die Vermögensbildung von Arbeitnehmern gefördert werden. Je nach Tarifvertrag oder betrieblicher Vereinbarung beteiligt sich der Arbeitgeber an einem Sparvertrag mit einer VL-Sparrate von bis zu 40 Euro, also insgesamt 480 Euro im Jahr. Zur Auswahl stehen verschiedene Anlageformen wie Bank- oder Fondssparpläne. Eine Möglichkeit kann auch sein, die VL in einen Bausparvertrag einzahlen zu lassen oder zur Tilgung eines Immobilienkredites einzusetzen. Darauf verweist der Bankenverband.
Arbeitnehmer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten (17.900 Euro Bruttojahreseinkommen für Alleinverdiener, 35.800 Euro für Verheiratete), könnten für das so genannte „Beteiligungssparen“ zusätzlich eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Gefördert wird die Anlage in Aktienfonds (Zulage: 20 Prozent) und Wohnungsbau- und Bausparverträge (Zulage: neun Prozent).
Die VL-Verträge laufen in der Regel sechs Jahre. Hinzu kommt maximal ein Jahr, in dem der Vertrag ruhen muss, bevor der Sparer über das Geld verfügen kann. Danach könne der Zeitpunkt der Auszahlung frei gewählt werden.
Quelle: Pressemitteilung Bankenverband
Der Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) hat seinen Hauptsitz in Berlin. Er repräsentiert mehr als 210 private Banken und elf Mitgliedsverbände. (mb1)