Barabfindung für Minderheitsaktionäre von C-Quadrat festgesetzt

Die Vermögensverwaltungs- und Investmentfondsgesellschaft C-Quadrat gibt bekannt, dass Cubic (London) Limited als Hauptgesellschafterin gemeinsam mit dem Vorstand von C-Quadrat im Rahmen des eingeleiteten Gesellschafter-Ausschlussverfahrens die angemessene Barabfindung für die auszuschließenden Minderheitsaktionäre von C-Quadrat mit 60 Euro je Aktie festgesetzt hat.

Der Barabfindung im Gesellschafter-Ausschlussverfahren liegt ein Unternehmenswertgutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zugrunde. Die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts des Hauptgesellschafters und des Vorstandes von C-Quadrat und die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner als gerichtlich bestellter Sachverständiger geprüft und bestätigt.

Die außerordentliche Hauptversammlung von C-Quadrat, auf der die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptgesellschafter beschlossen werden soll, wird am 17. August 2018 stattfinden.

Quelle: Pressemitteilung C-Quadrat

Die C-Quadrat Investment AG ist eine europaweit tätige Vermögensverwaltungs- und Investmentfondsgesellschaft mit Sitz in Wien. Das 1991 gegründete Unternehmen notiert seit November 2006 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse und seit Mai 2008 an der Wiener Wertpapierbörse. Mit Büros in Wien, London, Frankfurt, Genf, Zürich, Madrid und Jerewan ist das Unternehmen europaweit aktiv und verwaltet Vermögen in Höhe von rund 9,4 Milliarden Euro. (Stand: 31.März 2018) (JF1)

www.c-quadrat.com

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