Baukindergeld geht in die Verlängerung
Nach ursprünglicher Regelung musste, um das Baukindergeld zu beantragen, der notariell beglaubigte Kaufvertrag bis zum 31. Dezember 2020 unterschrieben sein oder die Baugenehmigung vorliegen. Durch den Corona-bedingten Lockdown kam es häufig zu Verzögerungen. So konnten Besichtigungen oder Finanzierungsberatungen nicht stattfinden und auch die Genehmigungen für bereits fest geplante Bauvorhaben ließen häufig länger auf sich warten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Antragsfrist für das Baukindergeld um drei Monate verlängert.
Laut Kabinettsbeschluss können bau- und kaufwillige Familien sich ihren Anspruch auf das Baukindergeld noch bis zum 31. März 2021 sichern. Wer bis dahin einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann noch bis Ende 2023 einen Förderantrag stellen. Für alle Bauvorhaben gilt nun, dass der frühestmögliche Baubeginn zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 liegt. Die Anträge müssen dann innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in die geförderte Immobilie online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.
„Das Baukindergeld ist für viele Familien ein wichtiger Baustein ihrer Immobilienfinanzierung“, sagt Eva Grunwald, Leiterin Baufinanzierung bei der Postbank. „Deshalb ist die Verlängerung der Förderung richtig und wichtig. So werden Nachteile abgemildert, die Baufamilien durch die Corona-Pandemie entstanden sind.“ (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung Postbank
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