bAV: "Förder-Hopping" zahlt sich aus

Knapp 80 Prozent der Deutschen achten darauf, dass sie staatliche Fördertöpfe konsequent ausschöpfen können, wenn sie eine neue Altersvorsorge abschließen. Dies ergab eine Umfrage im Auftrag des Versicherungskonzerns HDI. Doch was, wenn es zwei Fördertöpfe gibt, von denen sich mal der eine, mal der andere mehr lohnt?

Dann sei „Förder-Hopping“ gefragt. Dies ermögliche HDI jetzt in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – in einem Vertrag, ohne Storno und Tarifwechsel. Seit In-Kraft-Treten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) sei die Entgeltumwandlung mit Riester-Förderung eine Alternative zur bewährten, steuerfreien Variante nach § 3 Nr. 63 EStG. Welche Variante lohnender ist, könne sich im Lauf des Lebens mehrmals ändern. Statt sich einmal festzulegen, sollten Kunden einen Tarif wählen, mit dem sie jederzeit die höchstmögliche Förderung nutzen können. Genau das ermögliche HDI als einziger Lebensversicherer am Markt jetzt mit den Direktversicherungen „TwoTrust Selekt“ und „TwoTrust Kompakt“. „Vermittler beraten bAV mit HDI automatisch nach dem Best-Advice-Prinzip. Dadurch sinkt das Risiko der Beraterhaftung und ein häufiger Stornogrund entfällt“, so Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung für bAV verantwortlich.

Der bekanntere der beiden Fördertöpfe in der bAV ist § 3 Nr. 63 EStG, der Beiträge von der Lohnsteuer und den Sozialabgaben befreit. Arbeitnehmer sparen ihre Betriebsrente also „aus dem Brutto“ an. Anders bei § 10 a EStG: Dort werden die Beiträge aus dem Netto-Gehalt finanziert. Im Gegenzug haben Arbeitnehmer Anspruch auf staatliche Riester-Zulagen. Die Grundzulage wurde kürzlich auf 175 Euro pro Jahr erhöht, für ab 2008 geborenen, kindergeldberechtigten Nachwuchs gibt es je 300 Euro, für Berufseinsteiger darüber hinaus einmalig 200 Euro. Den Kontakt mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hält HDI. Dem Arbeitgeber entstehe dadurch kein administrativer Aufwand.

Da schon in der Ansparphase Sozialabgaben fällig werden, ist die Betriebsrente in der Leistungsphase abgabenfrei gestellt. „Mit der früheren Doppelverbeitragung in der Riester-bAV hat das BRSG endlich Schluss gemacht“, kommentiert von Löbbecke.

In welchem Fördertopf gerade „mehr drin ist“, hänge beispielsweise von der Einkommenshöhe und der Kinderzahl ab - und damit von Faktoren, die sich ändern können. Sollte also jedes Mal, wenn die Lebensumstände wechseln, ein anderer bAV-Vertrag bespart werden? HDI verneint dies, da „Trust Selekt“ und „TwoTrust Kompakt“ verbessert wurden. Die Tarife seien im Rahmen der Entgeltumwandlung sowohl nach § 10 a EStG als auch nach § 3 Nr. 63 EStG förderfähig. Der Kunde könne - je nach Lebensphase und finanzieller Situation - zwischen beiden Förderungen flexibel hin- und herschalten. Es sei sogar möglich, die laufende Prämie aufzusplitten und beide Fördertöpfe gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. „Arbeitgeber sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, allen Mitarbeitern, die Anspruch auf Entgeltumwandlung haben, auch die Riester-Förderung anzubieten. Mit HDI erfüllen sie beide Pflichten auf einen Schlag. Arbeitgeber sind damit rechtlich immer auf der sicheren Seite, Vermittler unter dem Gesichtspunkt der Beraterhaftung ebenfalls“, führt von Löbbecke aus.

Quelle: Pressemitteilung HDI

Die HDI Lebensversicherung AG mit Sitz in Köln gehört zur Talanx Deutschland AG, in der das deutsche Privat- und Firmenkundengeschäft des Talanx-Konzerns gebündelt ist. Das Unternehmen bietet Produkte in den Geschäftsfeldern Risikoabsicherung und Altersvorsorge an. (mb1)

www.hdi.de

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