bAV in Deutschland: Versorgungslücke bei Alterssicherung wächst

Trotz verstärkten Engagements von Unternehmen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vergrößert sich die Versorgungslücke bei deutschen Arbeitnehmern immer weiter: Das Versorgungsniveau der arbeitgeberfinanzierten bAV beträgt im Median zwischen 4,4 Prozent bis 4,8 Prozent des letzten Grundgehalts. Damit kann die arbeitgeberfinanzierte bAV allein nicht das Absenken der gesetzlichen Rente kompensieren. Das ist eines der zentralen Ergebnisse des deutschen „bAV-Index“, für den Willis Towers Watson 200 Unternehmen mit 332 arbeitgeber- oder mischfinanzierten Versorgungszusagen analysiert hat.

„Um dem gesellschaftspolitischen Anspruch als zweite Säule der Alterssicherung in vollem Umfang gerecht zu werden, müsste die Dotierung der betrieblichen Altersvorsorge mehr als verdoppelt werden. Unternehmen alleine können diese Last nicht stemmen und engagieren sich in Sachen bAV ohnehin bereits sehr stark. Vor allem Arbeitnehmer selbst sind gefragt, sich durch höhere Eigenbeteiligung stärker in die betriebliche Altersversorgung einzubringen“, sagt Heinke Conrads, Bereichsleiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson. Der „bAV-Index“ ist in Deutschland die erste umfassende Analyse, die ein repräsentatives Bild der Versorgungshöhen, des Aufwands und der Struktur der bAV von deutschen Arbeitnehmern in unterschiedlichen Branchen und Positionen ermittelt.

So erhält ein Angestellter mit Tarifgehalt nach einer 42-jährigen Dienstzeit eine Altersleistung in Höhe von im Median 4,6 Prozent des letzten Grundgehalts. Bei Arbeitnehmern im außertariflichen Bereich beträgt diese 4,4 Prozent des letzten Grundgehalts nach einer Dienstzeit von 32 Jahren. Bei einer Führungskraft beläuft sich die Altersleistung nach 22 Jahren im Dienst auf 4,8 Prozent der letzten Grundvergütung. Hinsichtlich der Höhe der Altersleistung in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße gelte tendenziell: Je größer das Unternehmen, desto höher die bAV. „Die bAV als Zusatzleistung wird künftig ein immer wichtigerer Faktor für die Mitarbeitergewinnung und -bindung werden“, so Wilhelm-Friedrich Puschinski, Leiter General Consulting bei Willis Towers Watson. Im deutschen bAV-Markt sei es gängige Praxis, den Mitarbeiter durch sogenannte Matching-Modelle zur Mitfinanzierung seiner bAV zu motivieren. Das bedeutet, dass bei solchen Versorgungssystemen die Höhe der Arbeitgeberbeiträge ganz oder teilweise an die Eigenbeteiligung des Mitarbeiters gekoppelt ist. In 45 Prozent der Unternehmen ist die Eigenbeteiligung des Mitarbeiters eine Voraussetzung für arbeitgeberfinanzierte Beiträge zur bAV. Bei den Auszahlungsoptionen bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern große Flexibilität: 56 Prozent stellen Einmalkapital, Raten oder einer lebenslangen Rente zur Auswahl. Aus dem bAV-Index geht hervor, dass die Rente in Deutschland die mit Abstand am häufigsten angebotene Auszahlungsart für bAV-Leistungen (95 Prozent) ist.

Auf Seiten des Gesetzgebers stehe bisher vorrangig die Verbreitung der bAV im Fokus. Die Studienergebnisse legten nahe, dass künftig nicht nur die Verbreitung, sondern auch die Höhe der bAV verstärkt adressiert werden muss. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) setzt hierfür bereits erste Impulse wie zum Beispiel eine neu gestaltete Regelung zur Riester-Förderung und eine höhere Steuerfreiheitsgrenze in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Zudem adressiert das BRSG die bisher eher zurückhaltende Motivation der Arbeitnehmer, sich an der Finanzierung der bAV zu beteiligen und liefert eine gesetzliche Grundlage für sogenannte Opting-out-Modelle für Tarifverträge: Dadurch nehmen Arbeitnehmer automatisch an einem Programm zur Entgeltumwandlung teil, wenn sie sich nicht explizit dagegen entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung Willis Towers Watson

Willis Towers Watson bietet Advisory, Broking und Solutions. Das Unternehmen beschäftigt rund 40.000 Mitarbeiter in mehr als 140 Ländern. (mb1)

www.willistowerswatson.com

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