bAV: Trend zur gemischten Finanzierung der Betriebsrente nimmt zu
Auf der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern sehen sich Arbeitgeber häufig mit der Frage nach der „Work-Life-Balance“ konfrontiert. Immer öfter wird auch nach einer zusätzlichen Altersvorsorge gefragt. Dort können Unternehmen ihre Wertschätzung durch „Matching“-Modelle ausdrücken: Die Kombination aus Entgeltumwandlung und Arbeitgeberbeitrag ist stark im Trend. Einen Überblick über die verschiedenen Varianten gibt Michael Hoppstädter, Geschäftsführer des Pensionsberaters Longial.
„Matching“-Modelle sind Versorgungspläne, die vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam finanziert werden. In diesen Plänen wird festgelegt, wer wie viel zur bAV beiträgt. Bei der Ausgestaltung gebe es verschiedene Möglichkeiten. Die einfachste Form der Mischfinanzierung sei die Weitergabe des im Betriebsrentenstärkungsgesetz bei versicherungsförmigen Durchführungswegen gesetzlich verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz. „Allerdings wird die alleinige Weitergabe des verpflichtenden Zuschusses von den Mitarbeitern wohl kaum als wertschätzend wahrgenommen“, so Hoppstädter und ergänzt: „Zur Stärkung der Mitarbeiterbindung, Motivation sowie Identifikation mit der Firma lohnt es sich daher, bei der Ausgestaltung mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe umzusetzen.“ Dafür gebe es eine Vielzahl von Möglichkeiten, beispielhaft führt er drei Modellvarianten an. In Modell eins erfolgt der Arbeitgeberzuschuss in Höhe eines festgelegten Prozentsatzes der Entgeltumwandlung, gegebenenfalls bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. „Entscheidet sich der Arbeitnehmer gegen eine Entgeltumwandlung, erhält er auch keinen Arbeitgeberbeitrag“, erläutert der Longial-Geschäftsführer. Im zweiten Modell führt der Arbeitgeber ein Versorgungssystem mit einem Sockel- und einem Zusatzbaustein ein. Der Sockelbaustein sei eine reine Arbeitgeberleistung, die unabhängig von einer Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers gewährt wird. Der Zusatzbaustein werde als „Matching Contribution“ analog zu Modell eins gestaltet. In Modell drei werden Unternehmensziele mit dem bAV-Versorgungswerk verknüpft: Neben Arbeitgebersockelbetrag, Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss kann eine Bonusstufe an das Erreichen von bestimmten Unternehmenszielen geknüpft werden, wie beispielsweise Gewinn, Umsatz oder Kostenquoten. „Das Kriterium für das Erreichen des Bonus ist jedoch so festzulegen, dass jeder Versorgungsberechtigte möglichst einfach nachvollziehen kann, ob das Ziel erreicht wurde“, empfiehlt Hoppstädter.
Im Übrigen könne auch die Geringverdienerförderung nach § 100 Einkommensteuergesetz (EstG) mit Matching-Modellen kombiniert werden. „Das Bundesfinanzministerium hat einer entsprechenden Kombination bereits im vergangenen Jahr im Hinblick auf solche Modelle zugestimmt, bei denen ein freiwilliger Arbeitgeberbeitrag aufgewendet wird“, so Hoppstädter. Arbeitgeberbeiträge, die aufgrund der ersparten Sozialversicherungsbeiträge verpflichtend zu leisten sind, fallen hingegen nicht unter eine Förderung nach § 100 EStG.
Mehr als die Hälfte der deutschen Unternehmen finanzieren die bAV als „Matching Contribution“. Die Praxis zeigt, dass solche Modelle von Mitarbeitern stärker angenommen werden als Modelle der reinen Entgeltumwandlung. „Mit Matching-Modellen gewinnen alle Beteiligten“, resümiert Hoppstädter. Der Arbeitnehmer betreibt aktive Altersvorsorge und durch die Beiträge des Arbeitgebers erzielt er einen Wirkungsgrad seines Beitrages, den es in keiner anderen Form der Altersvorsorge gibt. Der Arbeitgeber spart im Vergleich zur Gehaltserhöhung Lohnnebenkosten, denn die fallen bei Arbeitgeberbeiträgen zur bAV nicht an. Aber viel wichtiger – Mitarbeiterbindung, Identifikation und Motivation der Mitarbeiter sowie Imagegewinn sind noch viel wertvoller. (DFPA/mb1)
Die Longial GmbH mit Sitz in Düsseldorf und weiterem Standort in Hamburg versteht sich als spezialisierter Dienstleister für Lösungen rund um die Altersversorgung von Unternehmen und Versorgungseinrichtungen.