Bestellerprinzip bei Wohnungskäufen löst das Problem hoher Erwerbsnebenkosten nicht

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, kritisiert den Gesetzentwurf zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien. „Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums verfehlt das Ziel, Erwerber nachhaltig und spürbar von hohen Erwerbsnebenkosten zu entlasten“, sagt Klaus-Peter Hesse, Sprecher der Geschäftsführung beim ZIA.

„In weiten Teilen der Republik ist das Schwarz-Weiß-Denken schon überwunden – hier hat sich die Teilung der Courtage zu einem bewährten Instrument entwickelt. Der Fokus sollte sich viel mehr auf die seit Jahren staatlich verursachten steigenden Erwerbsnebenkosten wie die Grunderwerbsteuer richten. Länder und Bund könnten mehrere Fliegen mit einer Klatsche schlagen, wenn sie die Grunderwerbsteuer senken und die Motivation aus dem Länderfinanzausgleich entfernen. So würde man Wohnungskäufe für breitere Kreise erschwinglich machen und den Mietwohnungsmarkt entlasten. Zudem sollte auch einmal über Grundbuch- und Notargebühren nachgedacht werden. Die Digitalisierung schafft auch hier kostenreduzierende Möglichkeiten, die an potentielle Erwerber weitergegeben werden könnten. Die Politik sollte insgesamt auf Marktmechanismen statt auf weitere regulierende Markteingriffe setzen“, so Hesse.

Quelle: Pressemitteilung ZIA

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel. (mb1)

www.zia-deutschland.de

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