Bundesjustizministerium plant Mietenstopp

Die gerade bekannt gewordenen Pläne des Bundesjustizministers, Heiko Maas, zu einem neuen Mietrechtspaket sind nach Überzeugung des IVD Bundesverbandes ein Frontalangriff auf die Wirtschaftlichkeit von Investitionen und Modernisierungen von Bestandswohnungen. Nach der ohnehin schon problematischen Mietpreisbremse, die sich auch als Investitionsbremse erwiesen habe, solle nun noch der Zeitraum der Bemessungsgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeweitet und die Möglichkeit von Modernisierungsmieterhöhungen drastisch begrenzt werden.

„Der Bundesjustizminister hat einen Masterplan zur Abschreckung privater Vermieter und Investoren vorgelegt. Obwohl die Mietpreisbremse erst seit wenigen Monaten gilt und in vielen Bundesländern noch gar nicht eingeführt wurde, setzt er mit dem zweiten Mietrechtspaket nun zu einer Vollbremsung für Modernisierungsmaßnahmen und die Mietentwicklung an“, kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD Bundesverbandes, die Pläne des Bundesjustizministers.

Die Ausweitung des Bemessungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf zehn Jahre hätte eine massive Entwertung des bestehenden Wohneigentums zur Folge, da nicht einmal mehr ein Inflationsausgleich für Investitionen gegeben wäre. Die Mieten in den Mietspiegeln würden durch den längeren Zeitraum erheblich sinken und damit die bestehenden Mieten auf Jahre einfrieren. Bereits getätigte Investitionen würden rückwirkend unrentabel, zukünftige damit de facto verhindert, so der IVD Bundesverband. Gerade für private Investoren, die in Wohnungen zur Altersvorsorge investiert haben, könnte dies zu einer wirtschaftlichen Katastrophe werden.

Eine weitere geplante Einschränkung aus dem Bundesjustizministerium sei die Absenkung der Modernisierungsmieterhöhung. Künftig sollen nur noch maximal acht statt elf Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden können. Gleichzeitig soll für Mieterhöhungen nach Modernisierung eine Kappungsgrenze eingeführt werden. Innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren sollen Mieterhöhungen maximal 50 Prozent oder vier Euro pro Quadratmeter betragen dürfen. Zudem sei geplant, einen strengeren Wirtschaftlichkeitsgrundsatz einzuführen. Es dürfen nach den Grundlinien des Ministeriums nur solche Maßnahmen bei einer Modernisierungsmieterhöhung berücksichtigt werden, die ein „verständiger Vermieter“ vorgenommen hätte, wenn er sie selbst zahlen müsste. „Durch den strengeren Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und die neue Kappungsgrenze wird zusätzliches Streitpotential zwischen Vermieter und Mieter geschaffen“, so Schick. Auch würden die Pläne die Klimaziele konterkarieren und den demographischen Wandel ignorieren.

Quelle: Pressemitteilung IVD

Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD hat rund 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungssachverständige sowie weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. (TH1)

www.ivd.net

Zurück

Wirtschaft, Märkte, Studien

Heiko Böhmer, Kapitalmarktstratege bei Shareholder Value Management AG, fasst ...

Die privaten Nettovermögen haben im Zeitraum zwischen 2018 und 2023 trotz ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt