Bundesjustizministerium plant Mietenstopp
Die gerade bekannt gewordenen Pläne des Bundesjustizministers, Heiko Maas, zu einem neuen Mietrechtspaket sind nach Überzeugung des IVD Bundesverbandes ein Frontalangriff auf die Wirtschaftlichkeit von Investitionen und Modernisierungen von Bestandswohnungen. Nach der ohnehin schon problematischen Mietpreisbremse, die sich auch als Investitionsbremse erwiesen habe, solle nun noch der Zeitraum der Bemessungsgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeweitet und die Möglichkeit von Modernisierungsmieterhöhungen drastisch begrenzt werden.
„Der Bundesjustizminister hat einen Masterplan zur Abschreckung privater Vermieter und Investoren vorgelegt. Obwohl die Mietpreisbremse erst seit wenigen Monaten gilt und in vielen Bundesländern noch gar nicht eingeführt wurde, setzt er mit dem zweiten Mietrechtspaket nun zu einer Vollbremsung für Modernisierungsmaßnahmen und die Mietentwicklung an“, kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD Bundesverbandes, die Pläne des Bundesjustizministers.
Die Ausweitung des Bemessungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf zehn Jahre hätte eine massive Entwertung des bestehenden Wohneigentums zur Folge, da nicht einmal mehr ein Inflationsausgleich für Investitionen gegeben wäre. Die Mieten in den Mietspiegeln würden durch den längeren Zeitraum erheblich sinken und damit die bestehenden Mieten auf Jahre einfrieren. Bereits getätigte Investitionen würden rückwirkend unrentabel, zukünftige damit de facto verhindert, so der IVD Bundesverband. Gerade für private Investoren, die in Wohnungen zur Altersvorsorge investiert haben, könnte dies zu einer wirtschaftlichen Katastrophe werden.
Eine weitere geplante Einschränkung aus dem Bundesjustizministerium sei die Absenkung der Modernisierungsmieterhöhung. Künftig sollen nur noch maximal acht statt elf Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden können. Gleichzeitig soll für Mieterhöhungen nach Modernisierung eine Kappungsgrenze eingeführt werden. Innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren sollen Mieterhöhungen maximal 50 Prozent oder vier Euro pro Quadratmeter betragen dürfen. Zudem sei geplant, einen strengeren Wirtschaftlichkeitsgrundsatz einzuführen. Es dürfen nach den Grundlinien des Ministeriums nur solche Maßnahmen bei einer Modernisierungsmieterhöhung berücksichtigt werden, die ein „verständiger Vermieter“ vorgenommen hätte, wenn er sie selbst zahlen müsste. „Durch den strengeren Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und die neue Kappungsgrenze wird zusätzliches Streitpotential zwischen Vermieter und Mieter geschaffen“, so Schick. Auch würden die Pläne die Klimaziele konterkarieren und den demographischen Wandel ignorieren.
Quelle: Pressemitteilung IVD
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