Deutsche Kreditwirtschaft: Tätigkeit der EU-Aufsichtsbehörden im Finanzsektor kritisch hinterfragen

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) spricht sich dafür aus, die Tätigkeit der EU-Aufsichtsbehörden im Finanzsektor kritisch zu überprüfen. Daher begrüßen die deutschen Banken und Sparkassen, dass die Europäische Kommission eine Diskussion angestoßen hat, wie die zukünftigen Aufgaben und Strukturen der drei europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) aussehen könnten: Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sowie die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Die Diskussion, die seitens der DK mit einer eigenen Stellungnahme begleitet wird, eröffne die Möglichkeit, sich in der Vergangenheit gezeigter Defizite anzunehmen und die zukünftige Ausrichtung der ESAs mitzugestalten.

Die DK erkennt an, dass die ESAs zu einer verstärkten aufsichtlichen Konvergenz in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beigetragen haben. Allerdings seien dabei wiederholt Überschreitungen der Vorgaben des Europäischen Gesetzgebers und eine Tendenz zur Selbstmandatierung im Hinblick auf Leitlinien und Empfehlungen festzustellen gewesen, die kritisch zu hinterfragen seien. In Bezug auf eine mögliche Kompetenzerweiterung sei das Für und Wider sorgfältig abzuwägen. 

Dies gelte insbesondere im Hinblick auf unmittelbare Informations- und Meldepflichten der Institute gegenüber den ESAs. Die vorgeschlagene Erweiterung der Zuständigkeit der ESMA im Bereich des Verbraucherschutzes lehnten die deutschen Banken und Sparkassen entschieden ab. Die DK betont, dass die ESMA mehrfach versucht habe, politisch zu agieren und Entscheidungen des europäischen Gesetzgebers auszuhebeln, was aus demokratischen und rechtsstaatlichen Erwägungen problematisch sei. Zudem sei Verbraucherschutz eng mit nationalen Rechtsvorschriften unter anderem im Zivilrecht verwoben, so dass ein optimaler Verbraucherschutz in den Händen nationaler Aufsichtsbehörden besser zu gewährleisten sei. 

Weiterhin besteht aus Sicht der DK insbesondere für grenzüberschreitend tätige Institute noch Raum für eine weiter vertiefte aufsichtliche Konvergenz. Diese stellten – anders als regional tätige Institute – immer wieder Unterschiede zwischen den verschiedenen nationalen Aufsichtspraktiken fest, die gleichen Wettbewerbsvoraussetzungen (Level Playing Field) zuwiderlaufen. 

Die DK spricht sich ferner für die Beibehaltung der gegenwärtigen Finanzierungsregelung der ESAs aus. Eine Verlegung des Sitzes der EBA nach Frankfurt infolge des „Brexit“ erscheine, etwa wegen der Nähe zur Europäischen Zentralbank in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde, durchaus zweckmäßig. 

Quelle: Pressemitteilung BVR

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) vertritt die Interessen der genossenschaftlichen Finanzgruppe. Mitglieder sind alle Genossenschaftsbanken - Volksbanken Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken, Kirchenbanken und Sonderinstitute -, genossenschaftliche Zentralbanken, die Unternehmen der Finanzgruppe sowie die genossenschaftlichen Prüfungsverbände. (mb1)

www.bvr.de

Zurück

Wirtschaft, Märkte, Studien

Müssen sich Anleger zwischen einer guten Sache (Wirkung) und einer anderen ...

Die Experten der amerikanischen Investmentgesellschaft Invesco Ltd. sehen gute ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt