DIHK gegen Finanztransaktionssteuer

Die Stabilität am Finanzmarkt bleibt nach Meinung der DIHK ein primäres Ziel – die Finanztransaktionssteuer sieht die Dachorganisation jedoch als falsches Mittel. 

Der Bundesfinanzminister Schäuble hat sich mit den Kollegen aus neun Mitgliedstaaten der Europäischen Union jüngst in Brüssel verständigt: 2016 soll eine Finanztransaktionssteuer (FTS) auf Aktien und bestimmte Derivate eingeführt werden. Ziel ist es, den Finanzsektor an den Kosten der Krisenbekämpfung zu beteiligen und unerwünschte Spekulationen einzudämmen.

Aus Sicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) ist die FTS jedoch nicht das richtige Instrument für eine nachhaltige Finanzmarktstabilität. Heftige Reaktionen der Finanzmärkte seien eher Folge als Ursache von handfesten wirtschaftlichen Problemen eines Staates. Den unerwünschten Hochfrequenzhandel wird man mit einer FTS ebenfalls nicht unterbinden können. Sie führt eher dazu, dass sich der Handel in andere, nicht besteuerte Finanzzentren verlagert. Stabile Finanzmärkte würden so gerade nicht erreicht.

18 von 28 EU-Mitgliedstaaten sind den Beratungen über die Einführung der Steuer ohnehin fernbleiben. Die Zurückhaltung der Mehrheit der EU-Staaten ist verständlich: Eine Steuer auf schmaler Bemessungsgrundlage, die nicht nach dem Risiko des Geschäfts differenziert und die darüber hinaus nur in wenigen Staaten eingeführt wird, verfehlt ihre Lenkungswirkung.

Durch die unterschiedslose Besteuerung vom Kleinsparer bis zum Hedgefonds werden Geschäfte von Mittelständlern verteuert, die ein Preis- oder Währungsrisiko sinnvollerweise absichern wollen. Zugleich werden sehr riskante Geschäfte mit hohen Gewinnmargen nicht verhindert. Zudem wird das Aufkommen aus der Steuer häufig überschätzt: Schweden führte 1984 eine FTS auf börsennotierte Aktien ein und erzielte damit nur ein Dreißigstel der erwarteten Einnahmen. Auch Italien und Frankreich, die beide nationale Finanztransaktionssteuern eingeführt haben, können sich nur an der Hälfte ihrer ursprünglich geschätzten Einnahmen erfreuen.

Eine FTS erhöht die Kapitalkosten auch bei Finanzmarktgeschäften, die gar nicht der Steuer unterliegen, wie zum Beispiel die Ausgabe von Staatsanleihen. Denn die später fällig werdende Steuer beeinflusst die Renditevorstellungen der Anleger schon im Vorfeld negativ. Führen Personen oder Organisationen aus einem der zehn Mitgliedstaaten eine steuerpflichtige Transaktion durch, sind sie auch dann für die Abführung der kompletten Steuer an den jeweiligen Fiskus verantwortlich, wenn der im Ausland ansässige Vertragspartner einen Teil der Steuer übernehmen müsste.

Finanzmarktstabilität erreicht man laut DIHK am besten durch zielgerichtete Regulierungsmaßnahmen. Zu diesem Zweck sollten Finanzinstitute von ihnen gehaltene Staatsanleihen schrittweise mit Eigenkapital unterlegen müssen und ihre Eigenkapitalbasis weiter stärken. Dann wäre eine Finanztransaktionssteuer überflüssig. Sollte die Politik dennoch an einer FTS festhalten, müssten jedoch auf jeden Fall Altersvorsorgeprodukte, Geschäfte innerhalb eines Unternehmensverbundes und die Realwirtschaft komplett von der Besteuerung ausgenommen sein.

 

Quelle: DIHK Newsletter (Nr.24, 12.06.2014)

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