Ergebnisbericht zur Kategorisierung von Wirtschaftsimmobilien vorgelegt

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hat in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA) einen ersten Ergebnisbericht zur Kategorisierung sachlicher Teilmärkte und zur genaueren Definition einzelner Immobilienarten vorgelegt. Angesichts der gestiegenen Anforderungen an das Gutachterausschusswesen, die amtliche Statistik, die Kreditwirtschaft sowie die Immobilienwirtschaft zur Weiterentwicklung der Immobilienmarkttransparenz in Deutschland sollen die bereits existierenden Instrumente zur Marktbeobachtung bei Wohnimmobilien nun auch für die Wirtschaftsimmobilien weiter verbessert werden. Dadurch sollen plötzliche, insbesondere nicht nachhaltige Preisentwicklungen auf den Immobilienmärkten einheitlich erfasst und bewertet werden können.

„Wir brauchen für die Marktbeobachtung eine einheitliche Auffassung darüber, welche Immobilienarten zusammengefasst werden können und welche Teilmärkte existieren“, erklärt Thomas Beyerle, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Transparenz und Benchmarking. „Dies liegt nicht nur im Interesse der Immobilienbranche, sondern hat auch für die Kreditwirtschaft, die Verwaltung und natürlich die Politik eine hohe Bedeutung.“

Wirtschaftsimmobilien werden laut der vorgeschlagenen Kategorisierung der ZIA-Arbeitsgruppe in folgende Segmente unterteilt: „Handel“, „Büro und Praxis“, „Industrie und Produktion“, „Beherbung und Gastronomie“, „Gesundheit und Soziales“, „Freizeit-, Kultur- und Bildungseinrichtung“, „Gebäude für technische Infrastruktureinrichtungen“, „Übrige Wirtschaftsimmobilien mit begehbaren Bauwerken“ sowie „Übrige Wirtschaftsimmobilien mit nicht begehbaren Bauwerken“.

Im ersten Ergebnisbericht wurden zunächst die Segmente der Handels- sowie der Büroimmobilien weitergehend klassifiziert. Für Handelsimmobilien wurden mit dem großflächigen Handel (Geschossfläche mindestens 1.200 Quadratmeter), dem kleinflächigem Handel (Geschossfläche unter 1.200 Quadratmeter) und dem Geschäftshaus drei Untergruppen identifiziert. Bei dem Geschäftshaus handelt es sich um Immobilien mit Mischnutzung, die schwerpunktmäßig eine Einzelhandelsnutzung aufweisen beziehungsweise die Erträge zu über 50 Prozent aus dem Einzelhandel erwirtschaften. Der großflächige Handel untergliedert sich wiederum in Center (Einkauf-, Shopping- und Fachmarktcenter), Warenhäuser (breit gegliedertes Sortiment) und Kaufhäuser (tief gegliedertes Sortiment) sowie SB Warenhäuser, Verbrauchermärkte, Fachmärkte und Cash & Carry. Im Segment der Büro- und Praxisimmobilien wurde die Funktionalität der Immobilien als wesentliches Charakterisierungsmerkmal identifiziert. Monofunktional genutzte Objekte, zu denen auch Büroparks gehören, werden von den Büro- und Geschäftshäusern unterschieden, die mindestens 50 Prozent ihrer Erträge aus der Büronutzung beziehen. Hierdurch grenzen sie sich insbesondere vom Wohn- und Geschäftshaus ab, das seine Erträge zu über 50 Prozent aus der Vermietung von Wohnungen generiert.

Quelle: Pressemitteilung ZIA

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel. Als Unternehmer- und Verbändeverband sind im 2006 gegründeten ZIA rund 170 Mitgliedsunternehmen und 23 Mitgliedsverbände zusammengeschlossen. (JF1)

www.zia-deutschland.de

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