Finanzstabilität: AFS legt zehnten Bericht vor
Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) hat am 27. Juni 2023 seinen zehnten Bericht an den Deutschen Bundestag vorgelegt.
Im Berichtszeitraum vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 befasste sich der AFS mit der Risikolage im deutschen Finanzsystem und stellt fest, dass es keinen Bedarf gebe, den antizyklischen Kapitalpuffer und den sektoralen Systemrisikopuffer für mit Wohnimmobilien besicherte Kredite zu reduzieren oder zurückzunehmen. Beide Puffer hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Frühjahr 2022 eingeführt, um die Widerstandsfähigkeit des deutschen Finanzsektors zu stärken.
Zudem erörterte der AFS das sich wandelnde makroprudenzielle Umfeld und die Risiken, die sich möglicherweise aus den Entwicklungen an den Energie- und Immobilienmärkten für die Finanzstabilität ergeben. Auch über Risiken aus dem Klimawandel und Konzentrationsrisiken durch Auslagerungen wurde diskutiert. Daneben waren die europäischen Arbeiten zu digitalem Zentralbankgeld und dessen Folgen für den Finanzsektor Thema. Zuletzt standen die Auswirkungen der Schieflagen im US-Bankensektor im Frühjahr 2023 im Vordergrund.
Der Ausschuss für Finanzstabilität ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen Überwachung in Deutschland. Er besteht aus jeweils drei Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, der Deutschen Bundesbank und der BaFin. Die BaFin-Exekutivdirektorin für den Geschäftsbereich Abwicklung und Geldwäscheprävention gehört dem Gremium darüber hinaus als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an. Der AFS tagt einmal pro Quartal. (DFPA/JF1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.