Greensill Bank verstößt gegen Anforderung an Geschäftsorganisation - BaFin reagiert
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 23. Februar 2021 gegenüber der insolventen Greensill Bank erhöhte Eigenmittelanforderungen angeordnet. Darüber hinaus hat sie mehrere Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken angeordnet. So wurde die Annahme von Einlagen, die Vergabe von Krediten und die Erhöhung des Kreditengagements gegenüber konzernangehörigen Unternehmen partiell untersagt sowie der schrittweise Abbau von Einlagen und den Abbau von bestimmten Risikopositionen angeordnet.
Das Institut hatte gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen.
Die Anordnung erhöhter Eigenmittelanforderungen beruht auf § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG. Die Maßnahmen zur Risikoreduzierung sind auf Basis von § 45b Absatz 1 Nr. 1, 3 KWG erlassen worden.
Der Bescheid ist seit dem 23. März 2021 bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG. (DFPA/JF1)
Quelle: Meldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.