Hamburg muß auf Bundesweisung Steuerbescheid an Warburg senden
Das Bundesfinanzministerium hat den Hamburger Fiskus angewiesen, gegen die dort ansässige Privatbank M. M. Warburg vorzugehen, berichtet die Süddeutsche Zeitung am 15. Januar 2018. Die Bank steht im Verdacht, zusammen mit Geschäftspartnern den Staat betrogen zu haben, heißt es. Warburg und deren Partner sollen Aktiengeschäfte dazu genutzt haben, sich eine einmal an die Finanzbehörden gezahlte Steuer auf Dividendenerlöse mehrmals erstatten zu lassen. Bislang sei M. M. Warburg von Forderungen verschont geblieben.
Vorausgegangen sei ein Treffen im Ministerium in Berlin mit einer Vertreterin des Hamburger Finanzamtes für Großunternehmen. Das Ministerium habe befürchtet, Forderungen gegen Warburg könnten verjähren. Solche Weisungen seien selten, heißt es.
Staatsanwälte und Steuerfahnder untersuchen 417 Verdachtsfälle, in denen es um 5,3 Milliarden Euro geht. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will wissen, was bei Warburg geschehen ist, und hat die Wirtschaftsprüfgesellschaft Deloitte eingeschaltet. Deloitte kam zu dem Zwischenergebnis, die Privatbank müsse für die Jahre 2007 bis 2011 mit Rückforderungen in Höhe von bis zu 146,3 Millionen Euro rechnen. Mit Zinsen könnten bis zu 190,6 Millionen Euro fällig werden.
Dem Prüfbericht von Deloitte zufolge war der Hamburger Fiskus bereits im Jahr 2016 zu dem Schluss gekommen, die Steuerbescheide für die Jahre 2009 bis 2011 seien zu korrigieren. Darüber habe das Finanzamt für Großunternehmen im Oktober 2016 die Privatbank informiert, steht im Deloitte-Bericht.
Warburg bezeichnete die Vorwürfe als falsch. Die Bank will sich, sofern notwendig, bei Gericht wehren. (TS1)