IVD: Baukindergeld macht Wohneigentum deutlich erschwinglicher

Das Baukindergeld macht den Erwerb von Wohneigentum deutlich erschwinglicher. Zum Beispiel erhöht sich die durchschnittliche Erschwinglichkeit von Eigentumswohnungen mit der Förderung durch das Baukindergeld bei einem Kind um rund 43,3 Prozent (314,8 Indexwert). Das entspricht einer Haushaltsbelastung von 7,9 Prozent oder 270,95 Euro im Monat. Bei zwei Kindern steigt die Erschwinglichkeit um 91,2 Prozent (420,1 Indexwert). Damit würde der Haushalt der Erwerber zu 6,0 Prozent oder 205,78 Euro belastet. Zu diesen Ergebnissen kommt der vom Immobilienverband IVD erstellte „Erschwinglichkeitsindex 2019“.

Ein hoher Indexwert zeigt eine gute, ein niedriger Wert eine schlechte Erschwinglichkeit an. Ein Wert von 100 entspricht genau einer Haushaltbelastung von 25 Prozent durch die Finanzierungskosten. Der Index führt die Faktoren Immobilienpreise, Löhne und Gehälter (von einem Voll- und einem Teilzeitverdiener) sowie das Zinsniveau zusammen und gibt Auskunft darüber, inwieweit es für einen durchschnittlichen Haushalt finanziell möglich ist, eine Immobilie zu erwerben. Zum ersten Mal wird das Baukindergeld in der Analyse berücksichtigt.

Der Effekt des Baukindergelds auf die Erschwinglichkeit ist dabei umso größer, je günstiger die Kaufpreise sind. Beispielsweise erhöht sich die durchschnittliche Erschwinglichkeit von Eigentumswohnungen mit mittlerem Wohnwert in den Top-7-Städten (129,5) bei einem Kind um rund 16,8 Prozent (151,3) und bei zwei Kindern um 40,9 Prozent (182,5). Noch deutlicher ist der Effekt der Förderung in den Mittelstädten. Der Erwerb einer Eigentumswohnung mit mittlerem Wohnwert ist dort bereits ohne Baukindergeld sehr erschwinglich (324,9). Bei Förderung mit einem Kind steigt die Erschwinglichkeit um 57,2 Prozent auf 510,7, bei zwei Kindern verdoppelt sich die Erschwinglichkeit annähernd auf 632,7.

Bei Einfamilienhäusern ist der steigernde Effekt des Baukindergelds zwar nicht so groß wie bei Eigentumswohnungen, aber dennoch beachtlich. Für Einfamilienhäuser mit mittlerem Wohnwert steigt die durchschnittliche Erschwinglichkeit bei der Förderung mit einem Kind um rund 16,7 Prozent (110,8), für zwei Kinder um 44,1 Prozent (136,9). In den 13 größten Städten Deutschlands (Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern, mit Ausnahme von Essen) ist ein Einfamilienhaus mit mittlerem Wohnwert auch mit Baukindergeld für zwei Kinder jedoch eher unerschwinglich (nicht gefördert 71,2, mit Förderung mit zwei Kindern 86,2). In Mittelstädten sind Einfamilienhäuser mit mittlerem Wohnwert dagegen schon ungefördert erschwinglich (117,3). Die Baukindergeldförderung mit einem Kind erhöht die Erschwinglichkeit allerdings erheblich um 22,3 Prozent auf 143,5. Bei einer Förderung mit zwei Kindern steigt die Erschwinglichkeit um 61,3 Prozent auf 189,2. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung IVD

Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft.

www.ivd.net

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