IVD fordert Nachbesserungen bei Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Sach- und Fachkundenachweises sieht vor, dass Immobilienmakler und WEG-Verwalter (Wohneigentumsverwaltung) einen gesetzlich begründeten Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung erbringen müssen, um die gewerberechtliche Erlaubnis zu bekommen. Dem Verband der Immobilienberufe IVD geht der Entwurf nicht weit genug - er fordert deutliche Nachbesserungen. Dass nach über 90 Jahren Einsatz für die Einführung eines Sach- und Fachkundenachweis nunmehr überhaupt ein Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vorliegt, begrüßt der IVD aber ausdrücklich.
„Das ist ein Meilenstein für die Branche und das Ansehen der Berufe“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD. „Damit wird der Verbraucherschutz wirklich gestärkt.“ In den Jahren zuvor hatte sich der IVD mit der Einführung eines Ombudsmanns, der verpflichtenden Vertrauensschadensversicherung, dem berufspolitischen Kanon sowie verschärften Standesregeln intensiv für den Verbraucherschutz eingesetzt. „Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Qualitätsanforderungen noch weitergehen“, so Schick weiter. „Diese müssen nun in die anschließende Rechtsverordnung integriert werden.“
Kritisch sieht der IVD die Einschränkung auf den WEG-Verwalter. „Die Berufszulassung lässt den Mietverwalter außen vor, wobei die Haftungsrisiken auch dort liegen und am Ende dem Vermieter, dem Mieter und damit auch dem Verbraucher schaden können“, sagt Schick. Der Mietverwalter verfüge über die Kautionen und über die Betriebskostenvorauszahlungen. Wegen dieser Treuhänderfunktion sollte der Gesetzgeber hier nicht zu kurz denken. Der IVD fordert daher, dass auch Immobilienverwalter grundlegend einer Qualifikationspflicht unterliegen.
Nach dem Gesetzentwurf soll die für die Erlaubnis erforderliche Berufshaftpflichtversicherung in der Rechtsverordnung insbesondere im Hinblick auf die erforderliche Deckungssumme geregelt werden. „Darüber hinaus sollen laut aktuellem Entwurf keine weiteren Pflichtversicherungen wie die Vertrauensschadenversicherung oder die Betriebshaftpflichtversicherung als Erlaubnisvoraussetzung eingeführt werden“, kritisiert Schick. Der IVD hält eine Vertrauensschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 150.000 Euro für Immobilienverwalter für dringend erforderlich.
Quelle: Pressemitteilung IVD
Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD hat rund 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungssachverständige sowie weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. (TH1)