KfW: Gründer gesucht
Die KfW Bankengruppe zeichnet erneut junge Unternehmen aus ganz Deutschland aus. Als Preisgeld stehen insgesamt 35.000 Euro zur Verfügung. Am Wettbewerb teilnehmen können Start-ups aller Branchen ab Gründungsjahr 2012.
Die Bewerbung erfolgt online im Zeitraum vom 1. Mai bis 1. August 2017. Aus jedem Bundesland wird ein Landessieger prämiert, aus diesen 16 Landessiegern wird zudem ein Bundessieger ermittelt. Dieser wird an ein Unternehmen vergeben, das sich mit einer besonders innovativen Idee oder Arbeitsweise erfolgreich am Markt behauptet. Weiterhin wird ein Sonderpreis an ein Unternehmen vergeben, das die Jury besonders beeindruckt hat. Am Abend der Auszeichnung kürt das Auditorium den Publikumssieger.
Die Landessieger erhalten je 1.000 Euro, der Bundessieger erhält einen zusätzlichen Gewinn von 9.000 Euro. Der Sonderpreis ist mit einem Preisgeld von 5.000 Euro verbunden. Der Publikumspreis ist mit weiteren 5.000 Euro dotiert. Zur Vermarktung ihrer Erfolgsgeschichte erhalten alle KfW-Gründer-Champions die Unterstützung einer PR-Agentur.
Der Wettbewerb findet im Rahmen der Deutschen Gründer-und Unternehmertage (deGUT) statt. Die feierliche Auszeichnung erfolgt am 12. Oktober auf der deGUT-Eröffnungsveranstaltung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausgewählt werden die Preisträger von einer Jury aus Vertretern der KfW Bankengruppe, Politik, Wirtschaft, Landesförderinstituten sowie Industrie- und Handelskammern. Sie bewertet die Geschäftsideen nach ihrem Innovationsgrad und ihrer Kreativität und prüft, ob ein gesellschaftlicher Mehrwert geschaffen wird. Maßgeblich für die Auszeichnung ist auch, wie umweltbewusst die Umsetzung erfolgt und ob Arbeits -und Ausbildungsplätze geschaffen oder erhalten werden. Die KfW Bankengruppe vergibt den Preis seit dem Jahr 1998 an Unternehmen in den ersten fünf Jahren ihrer Geschäftstätigkeit.
Quelle: Pressemitteilung KfW
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist die größte nationale Förderbank der Welt. Ihre Gründung erfolgte auf der Grundlage des „KfW-Gesetzes“ als eine Anstalt des öffentlichen Rechts. (mb1)