Kommentar: Die Crux mit der Taxonomie der EU
Die Reaktion auf die Entscheidung der EU-Kommission vom 2. Februar 2022, Atomenergie und Gaskraft als „Übergangstechnologie“ für den Klimawandel zuzulassen und damit auch als nachhaltig einzustufen, sorgte für Empörung. Andererseits verhielten sich einige Akteure am Finanzmarkt eher zurückhaltend. Auch das Thema Militärtechnologie wird gelegentlich als nachhaltige Investitionsmöglichkeit ins Kalkül gezogen. Grundsätzlich handelt es sich bei einer Taxonomie um ein Verfahren, das Objekte nach bestimmten Kriterien klassifiziert und kategorisiert. Das merkt Andreas Görler, Fachmann für nachhaltige Investments und Senior-Wealth-Manager bei Pruschke & Kalm in Berlin, in einem Gastbeitrag für das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) an.
Die Argumentation zum Gas und zur Kernkraft bestand darin, dass beide Formen der Energie-Erzeugung als Brückentechnologie gebraucht werden, damit die EU ihr Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, erreicht. Dennoch gehe es weniger um eine objektive Bewertung klima- und umweltfreundlicher Technologien, sondern um Industrie- und Machtpolitik. Vor allem die Regierungen von Frankreich und Deutschland machten Druck, um ihre jeweilige Energiestrategie besser umsetzen zu können. Viele Nachhaltigkeitsaspekte beruhten allerdings auf physikalischen Gesetzen oder langfristigen Erhebungen von Klimadaten und nicht auf Eigeninteressen von Nationalstaaten und Branchenverbänden. Anleger, die einen stabilen, eigenen „Nachhaltigkeitskompass“ haben, müssten eigentlich kaum umdenken. Bei vorhandenen aktiven oder passiven Finanzprodukten sollte aber etwas genauer überprüft werden, ob plötzlich Aktien oder Anleihen von Firmen integriert wurden, die jetzt zwar auch zur Taxonomie, aber nicht zu den eigenen Prioritäten passen. Ein Blick auf das aktuelle Factsheet des entsprechenden Fonds oder, etwas verzögert, auf den Halbjahresbericht, solle daher schon erfolgen.
Stiftungen und kirchliche Organisationen hätten in der Regel ohnehin eine eigene Nachhaltigkeitsagenda, die seit Jahrzehnten besteht. Die Integration von fossilen Energieträgern oder Nuklearenergie komme für diesen Investorenkreis meist nicht in Frage, auch wenn die „offizielle Erlaubnis“ nun besteht. Pensionsfonds, die nachhaltige Strategien integriert haben, aber regelmäßig Betriebsrenten auszahlen müssen und auch Altverträge mit relativ hohen Ausschüttungsquoten bedienen müssen, könnten ein erweitertes Spektrum an Investitionsmöglichkeiten gegebenenfalls nutzen. Auch große Staatsfonds oder Versicherungen könnten theoretisch wieder größere Volumina in diese Segmente investieren. Allerdings werde es auch Großinvestoren geben, die keine Portfolioerweiterungen vornehmen werden. Diese leider zu erwartenden Entscheidungen und die damit verbundene Aufsplittung der Geldströme seien tendenziell eine Erschwernis für die Erreichung nachhaltiger Ziele, sofern man den Finanzmarkt als wesentliche Unterstützung dafür erachtet. Investoren müssen sich nun noch etwas intensiver mit einem zusammengesetzten nachhaltigen Finanzprodukt befassen. Letztlich entscheiden auch die Anleger, ob man Aufweichungen toleriert oder Finanzprodukte vorzieht, die es hinsichtlich der Nachhaltigkeitskriterien weiterhin ernst meinen. (DFPA/mb1)
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge GmbH (DIA) mit Sitz in Frankfurt am Main hat das Ziel, Wissen und Kompetenz der Deutschen auf dem Gebiet der privaten Altersvorsorge zu fördern. Gesellschafter des DIA sind die Deutsche Bank AG, DWS Group, BHW Bausparkasse und die Zurich Gruppe Deutschland.