LBS: Förderungen richtig nutzen
Zuschüsse vom Staat lohnen sich im Zinstief besonders. Bausparer können die Förderung nutzen, um für ein Eigenheim zu sparen oder bei der Finanzierung schneller schuldenfrei zu werden. Wohnriester, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage können bis 31. Dezember noch in voller Höhe für das Jahr 2018 gesichert werden, erklärt die LBS Bayern.
Wer ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung finanzieren will, kann vom Riester-Bausparen profitieren. Ab dem Beitragsjahr 2018 erhält jeder förderberechtigte Erwachsene 175 Euro Grundzulage vom Staat. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene jeweils 300 Euro Kinderzulage.
Als Starthilfe vor allem für junge Sparer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) beziehungsweise 51.200 Euro (Verheiratete) gibt es die Wohnungsbauprämie (WoP). Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1024 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent WoP für dieses Jahr - also bis zu 45,06 Euro (Singles) beziehungsweise 90,11 Euro (Verheiratete).
Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL). Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag. Das sind maximal 43 Euro im Jahr. Auch wer keine vL erhält, kann in den Genuss dieser Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts auf das Bausparkonto überweisen lässt, rät die LBS Bayern. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 17.900 Euro (Singles) beziehungsweise 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Die entsprechenden Einzahlungen müssen bis 31. Dezember auf dem Bausparvertrag eingegangen sein.
Quelle: Pressemitteilung LBS
Die LBS-Gruppe betreibt das Bauspargeschäft der Sparkassen-Finanzgruppe. Sie besteht aus acht Landesbausparkassen mit regional abgegrenzten Geschäftsgebieten. (mb1)