Neue Baugebietskategorie "Urbanes Gebiet"

Wohnraum ist gefragt - der Gesetzesentwurf „Urbanes Gebiet" soll mehr Wohnraum schaffen. Das Verfahren zu dem von Bundesbauministerin Barbara Hendricks eingebrachten Entwurf geht in die entscheidende Phase. Nach der Beratung im Bundesrat sowie den Stellungnahmen von Wissenschaft und Verbänden Mitte Februar soll das Gesetz zeitnah auf den Weg gebracht werden. Mit der Ausweisung von urbanen Gebieten will die Ministerin „das Miteinander von Wohnen und Arbeiten in den Innenstädten erleichtern und neue Möglichkeiten für den Wohnungsbau schaffen“. Gewünscht sind Quartiere „mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung“, so meldet der Vermittler für Immobilienfinanzierungen Interhyp.

Um dieses Ziel zu erreichen, sei eine dichtere und höhere Bebauung vorgesehen als in herkömmlichen Mischgebieten. Auch die Diskussion um Ferien- und Zweitwohnungen wird vom Gesetzesentwurf der Bundesregierung aufgenommen. Gemeinden sollen eine Entscheidungsbefugnis erhalten, um sozial unverträgliche Entwicklungen zu vermeiden. In der Vergangenheit sei immer wieder bemängelt worden, dass Einheimische es aufgrund der großen Zahl an Zweit- und Ferienwohnungen zunehmend schwer haben, Wohnraum zu finden.

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, sollen „Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden“, wie es in einer Mitteilung der Bundesregierung heißt. „Dies gilt für Pläne mit einer Grundfläche von 10.000 Quadratmetern für Wohnnutzung. Diese Flächen müssen sich an Ortsteile anschließen, die im Zusammenhang bebaut sind. Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2019 befristet.“ Eine Prüfung der Umweltverträglichkeit müsse in jedem Fall erfolgen.

Wohnwirtschaft und Immobilienverbände haben im Zuge der Anhörungen ihre grundsätzliche Zustimmung zu dem Vorhaben gegeben, melden jedoch noch Änderungswünsche an. So fordert der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) in einer Stellungnahme zu der neuen Wohnraum-Initiative „eine höhere Bebauungsdichte in den neuen Baugebieten, um die frei verfügbare Fläche tatsächlich nutzbar zu machen“. Außerdem soll „die Umwidmung bestehender Gebiete schnell und flexibel möglich sein“.

Auch der Eigentümerverband Haus & Grund befürwortet das neue Wohnraum-Konzept und die Schaffung urbaner Gebiete, lehnt jedoch die „deutlich höhere Lärmbelastung des Wohnens“ ab. Der Verband sieht rechtliche Probleme auf Vermieter und Kommunen zukommen, weil die geplanten Richtwerte höher liegen als in anderen für das Wohnen zulässigen Gebieten. Besonders problematisch seien diese höheren Richtwerte, wenn bestehende Wohngebäude in einem neu ausgewiesenen urbanen Gebiet liegen. Zunehmender Lärm könne zu Streitigkeiten wegen Mietminderungen und zu möglichen Wertverlusten führen, eventuell auch zu Entschädigungsforderungen zulasten der Kommunen. Daher plädiert der Verband für niedrigere Richtwerte.

Quelle: Pressemitteilung Interhyp

Die Interhyp AG mit Sitz in München ist ein Kreditvermittler für Immobilienfinanzierungen. Das Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft der niederländischen ING Direct. (mb1)

www.interhyp.de

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