Neue Richtlinie für Immobiliendarlehen: „Senioren fallen durchs Raster“

Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Deutschland trifft vor allem Senioren mit Wohneigentum. Aufgrund der niedrigeren Einkommen im Rentenhalter werden Eigentümer noch seltener als bisher an Geld von der Bank kommen. Denn die Immobilie tritt nun als Sicherheit bei der Kreditvergabe erheblich gegenüber der Einkommenssituation zurück, wie eine Studie des Unternehmens Deutsche Leibrente in Zusammenarbeit mit dem Institut für Versicherungswissenschaften der Universität Köln zeigt.

Größere Instandhaltungen oder altersgerechter Umbau werden laut Studie unter diesen Umständen für eine große Zahl von Menschen im Rentenalter kaum noch zu stemmen sein. Ein Drittel könne zudem nicht auf Erspartes zurückgreifen, um Renovierungen zu finanzieren - außer der Immobilie besitzen diese Eigentümer kein weiteres Vermögen.

Auch die Variante, aus Haus oder Wohnung über eine sogenannte umgekehrte Hypothek Liquides zu gewinnen, könnte nach den neuen Kriterien zur Kreditvergabe erheblich erschwert werden. „Seit diesem Frühsommer sind immobilienbezogene Kredite an Senioren noch schwieriger geworden. Das gilt selbst dann, wenn das Haus oder die Wohnung bereits abbezahlt ist und der Wert der Immobilie die gewünschte Kredithöhe weit übersteigt“, sagt Friedrich Thiele, Vorstand der Deutschen Leibrente.

„Gerade älteren Eigentümern, die Kredite für die Instandhaltung oder barrierefreie Umbauten benötigen, ist der Weg zum Kreditinstitut durch die neue Richtlinie verbaut worden“, sagt Thiele. Das Haus oder die Wohnung zu verkaufen kommt für neun von zehn Menschen im Rentenalter jedoch nicht in Frage. Sie wollen die vertraute Umgebung auf keinen Fall verlassen. Eine Option, verfügbares Einkommen aus seiner Immobilie zu gewinnen, ohne ausziehen zu müssen, sei ein Leibrentenvertrag. Dabei wird das Haus oder die Wohnung verkauft und die Senioren erhalten im Gegenzug eine monatliche Rentenzahlung sowie ein lebenslanges mietfreies Wohnrecht - beides wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Um die Instandhaltung kümmert sich der Käufer, vergleichbar einem Vermieter.

Die Grundlage für die Ermittlung der Leibrente bildet der Wert der Immobilie. In die Berechnung der monatlichen Zahlungen fließen zudem Alter und Geschlecht des Immobilieneigentümers, der Wert des lebenslangen Wohnrechts und die Kosten für die Immobilienbewirtschaftung mit ein. Eine Mindestlaufzeit sorgt dafür, dass Rentenzahlungen auch vererbt werden können, sollte der Verkäufer schon kurz nach Vertragsabschluss sterben. Die Leibrente eigne sich für Menschen ab einem Alter von 70 Jahren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Leibrente

Die Deutsche Leibrenten AG ermöglicht älteren Eigentümern, den Wert ihrer Immobilie in eine lebenslange Zusatzrente umzuwandeln. (mb1)

www.deutsche-leibrenten.de

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