Nullzinspolitik: Auswirkungen auf Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen

Die Europäische Zentralbank (EZB) schließt Zinserhöhungen für das laufende Jahr aus und verschiebt damit die Abkehr von der Nullzinspolitik. Auch die amerikanische Notenbank Fed sagt zusätzliche Erhöhungen bis auf weiteres ab. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer von Longial, einem Dienstleister für Lösungen rund um die Altersversorgung, informiert darüber, welche Auswirkungen diese Entwicklung für Unternehmen mit Pensionszusagen hat und was sie tun können.

Unmittelbar von Zinsrückgängen betroffen sind Unternehmen, die nach internationalen Standards wie dem IFRS bilanzieren. Anleiherenditen schlagen sich direkt im Zins nieder. Seit Beginn des Jahres hat sich für typische Bestände von mittlerer Kapitalbindungsdauer das Zinsniveau von circa zwei auf 1,50 Prozent reduziert. „Das hat für viele Unternehmen den Anstieg der Pensionsverpflichtungen von zehn bis 15 Prozent innerhalb des ersten Quartals 2019 zur Folge“, erläutert Hoppstädter.

Aber auch Unternehmen, die nach Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzieren, bekommen die Auswirkungen zu spüren: Der Zins für Pensionsrückstellungen wird hierbei als Zehnjahresdurchschnitt der Anleiherenditen ermittelt. Das seit Jahren niedrige Renditeniveau führt zu einem Nachlaufeffekt, der sogenannten Zinsschmelze. Das bedeutet: Der Rechnungszins fällt kontinuierlich und sorgt für Zusatzbelastungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Für gewöhnlich werden kurzfristige Marktschwankungen durch den langfristigen Zinsdurchschnitt ausgeglichen. Dadurch bleibt die Entwicklung gut planbar. „Dies ist durch die aktuellen Entscheidungen der EZB aber nun anders: Die Verwerfungen sind so deutlich, dass sie trotz allem unmittelbar spürbar sind. So hat sich die Erwartung für den HGB-Zins zum Ende 2019 in den ersten drei Monaten von 2,80 auf 2,75 Prozent eingetrübt, was einen Anstieg nur des Zinsänderungseffekts für 2019 von etwa zwölf Prozent nach sich zieht. Konkret bedeutet das bei Pensionsverpflichtungen von eine Million Euro einen Anstieg des erwarteten Zinsänderungseffekts von rund 65.000 Euro auf 73.000 Euro“, so der Longial-Experte. Für die folgenden Jahre ist die Entwicklung noch dramatischer: In den kommenden drei Jahren ist für die bislang geplanten Zinsänderungseffekte ein zusätzlicher Anstieg von rund 20 Prozent zu erwarten.

„Wer bisher gehofft hatte, das Thema Zinsschmelze aussitzen zu können, wird nun endgültig eines Besseren belehrt. Unternehmen, die auf diese Entwicklung nicht reagieren, werden voraussichtlich noch über Jahre mit erheblichen Zusatzaufwänden in ihren Bilanzen belastet“, sagt Hoppstädter. Auch der Effekt aus der HGB-Reform im Jahr 2016 ist weitgehend verpufft. In der vagen Hoffnung, die Zinsen würden wieder steigen, hat die Regierung den Zins für die Pensionsrückstellungen von einem Sieben- auf einen Zehnjahresdurchschnitt angehoben. Folge: Unternehmen müssen die in 2016 und 2017 eingesparten Aufwände über die kommenden Jahre sukzessive nachholen.

Optionen zur Vermeidung der Zinsschmelze sind jedoch vorhanden. „Lagern Unternehmen ihre Direktzusagen zum Beispiel auf einen Pensionsfonds aus, ist die Versorgungszusage aus dem Einflussbereich des Unternehmens herausgelöst und Zinseffekte können vollständig vermieden werden“, so der Longial Geschäftsführer. Vermeiden lassen sich die Aufwände auch durch eine kongruente Rückdeckung der Direktzusagen. „Versicherung und Direktzusage bilden dann eine Werteinheit und die Rückstellungen werden von den Zinsentwicklungen an den Kapitalmärkten abgekoppelt. Voraussetzung für die kongruente Rückdeckung ist aber häufig eine Neuordnung der Altersversorgung.“

Quelle: Pressemitteilung Longial

Die Longial GmbH mit Sitz in Düsseldorf und weiterem Standort in Hamburg versteht sich als der spezialisierte Dienstleister für Lösungen rund um die Altersversorgung von Unternehmen und Versorgungseinrichtungen. (TH1)

www.longial.de

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