Postbank: "Unbekannte Flexi-Rente"

Anfang des Jahres trat die erste Stufe des Flexi-Rentengesetzes in Kraft. Ziel des Gesetzes: Arbeitnehmer sollen den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand stärker an ihre Bedürfnisse anpassen können. Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank haben sich bislang nur 13 Prozent aller Deutschen über diese Neuerungen informiert. Für 69 Prozent ist Flexi-Rente (noch) ein Fremdwort, 17 Prozent zeigen keinerlei Interesse an dem Thema.

Dabei biete das Gesetz Vorteile für die zukünftigen Rentner: Arbeitnehmer könnten einfacher eine vorzeitige Teilrente beziehen und gleichzeitig mit einem Nebenjob hinzuverdienen. „Während derjenige, der regulär in Rente geht, unbegrenzt hinzuverdienen kann, müssen Frührentner Verdienstgrenzen beachten, damit ihre Ruhegelder nicht gekürzt werden“, sagt Isabell Gusinde von der Postbank. Bislang wurde diese Grenze monatlich festgesetzt. Wer früher in Rente ging, durfte nicht mehr als 450 Euro im Monat und zweimal im Jahr bis zu 900 Euro hinzuverdienen. Überschritt der Nebenjobber diese Grenzen auch nur um einen Euro, wurde die Rente massiv gekürzt – je nach Höhe des Hinzuverdienstes auf zwei Drittel, die Hälfte oder sogar auf null. Dank Flexi-Rente gilt die Verdienstgrenze nicht mehr pro Monat, sondern liegt bei 6.300 Euro pro Jahr.

„Verdient man mehr, werden 40 Prozent des Hinzuverdienstes auf die Rente angerechnet. Wer also beispielsweise 100 Euro mehr verdient, dem werden bei der Rente des Folgejahres 40 Euro abgezogen“, so Gusinde. „Da der Abschlag nun an den Hinzuverdienst gekoppelt ist und nicht mehr stufenweise vorgenommen wird, ist das deutlich vorteilhafter. Abhängig von den individuellen Voraussetzungen kann sich ein höherer Hinzuverdienst trotz Abzügen lohnen.“ Durch den Job erwerbe der Ruheständler zudem weitere Rentenansprüche – könne also seine gesetzliche Rente noch erhöhen. Dies gelte nun auch für Rentner mit Nebeneinkommen, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Eine weitere Neuerung der Flexi-Rente: Es werde einfacher, abschlagfrei in Frührente zu gehen, allerdings muss der Beschäftigte bis zum geplanten Start des vorzeitigen Renteneintritts mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen. Wer seine Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten will, muss für jeden Monat, den er früher in Rente geht, mit einem Abschlag von 0,3 Prozent von seiner Altersrente rechnen. Diese Abschläge könnten ausgeglichen werden, indem man zusätzliche Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung leistet. Dies sei nun bereits ab 50 Jahren und nicht erst ab 55 Jahren möglich.

Quelle: Pressemitteilung Postbank

Die Deutsche Postbank AG ist eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank mit Sitz in Bonn. Sie zählt mit rund 14 Millionen Kunden, 18.000 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von 147 Milliarden Euro zu den großen Finanzdienstleistern Deutschlands. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt ist das Geschäft mit Privatkunden sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen. (mb1)

www.postbank.de

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