Publity ändert Abstimmungsvorschlag zur Wandelanleihe
Der Vorstand des Asset Managers Publity hat den Beschlussvorschlag an die Gläubiger der 3,5 Prozent Wandelanleihe 2015/2020 vom 8. Mai 2018 in geänderter Fassung zur Abstimmung gestellt. Die Änderung erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft Mitteilungen von einzelnen Anleihegläubigern erhielt, dass das vorgeschlagene Konzept zum Umtausch der Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte nicht von der erforderlichen Mehrheit der Anleihegläubiger getragen werde. DFPA hatte am 15. Januar 2018 über die Änderungen der Anleihebedingungen berichtet.
Entsprechend schlägt die Gesellschaft vor, zunächst die von der Gesellschaft vorgeschlagene One Square Advisory Services zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger zu bestellen und ihr die Aufgabe zu übertragen, mit der Gesellschaft ein Konzept zur Befriedung der Gesamtsituation in Bezug auf die Wandelanleihe zu verhandeln. Ein solches etwaiges Konzept würde zu einem späteren Zeitpunkt zur Abstimmung gestellt werden.
Publity hatte sich in den Anleihebedingungen verpflichtet, an ihre Aktionäre keine Dividenden auszuschütten, die über 50 Prozent des im jeweiligen Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschusses hinausgehen. Mit Blick auf die Dividendenausschüttung für das Jahr 2017 hatten einige Anleihegläubiger die Auffassung vertreten, die Dividendenausschüttung sei unter Verstoß gegen die vorstehend genannte Negativverpflichtung erfolgt. Einige Anleihegläubiger hatten daraufhin eine Kündigung der von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen erklärt.
Quelle: Pressemitteilung Publity
Die Publity AG ist ein auf Büroimmobilien in Deutschland spezialisierter Asset Manager. (TS1)