Studie: Bürgerenergie durch Ausschreibungen bedroht

Die ab 2017 geplanten Ausschreibungen für die Windenergie an Land drohen Bürgerwindakteure zu benachteiligen und verzerren die derzeit ausgeglichenen Wettbewerbsbedingungen zugunsten finanzstarker Akteure. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der World Wind Energy Association (WWEA) und des Landesverbands Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW). Alle in der Studie befragten Bürgerwind-Experten bewerten die Umstellung auf Ausschreibungen als negativ bis sehr negativ, während die bestehende feste Einspeisevergütung als zentrales Kriterium für den bisherigen Erfolg der Bürgerenergie gilt.

Bei den Ausschreibungen für die Windenergie an Land bieten Akteure bundesweit um eine festgelegte Menge an Erzeugungskapazität. Die aktuelle Studie der WWEA und des LEE NRW zeigt, dass aus Sicht der Befragten das geplante Ausschreibungsmodell die Akteursvielfalt der Energiewende untergräbt und die lokale Wertschöpfung schwächt, indem kleinere Bürgerwindakteure strukturell benachteiligt werden. Auch erwarten die in der Studie befragten Bürgerwind-Experten nicht, dass der Umstieg von einer festen Vergütung auf Ausschreibungen im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit einer fairen Preissetzung einhergehen wird oder die Kosten auf Dauer sinken werden. „Die von den Bürgerwindakteuren in Deutschland erwarteten Einbrüche werden auch von Erfahrungen in anderen Ländern bestätigt, die schon vor einiger Zeit auf Ausschreibungen umgestellt haben: So werden die Märkte in Ländern wie Brasilien, Südafrika oder im kanadischen Ontario von multinationalen Großkonzernen dominiert. In keinem dieser Länder ist unter dem Ausschreibungsmodell auch nur ein einziger Bürgerwindpark entstanden, obwohl dies jeweils offizielles politisches Ziel ist“, mahnt Stefan Gsänger, Generalsekretär der WWEA.

Der LEE NRW fordert, unterstützt von der WWEA, umfassende Änderungen an den Plänen für ein neues EEG 2016. Derzeit sieht der EEG-Entwurf vor, nur Projekte, die kleiner als ein Megawatt sind, von Ausschreibungen auszunehmen. Dies hätte jedoch für heutige Windenergieprojekte, bei denen bereits eine einzelne Anlage regelmäßig 2,5 Megawatt und mehr aufweist, praktisch keine Relevanz. „Auch die jüngsten Vorschläge des BMWi zu Ausnahmeregeln für Bürgerenergieakteure im neuen EEG werden weiterhin zu Vorteilen zugunsten finanzstarker Großinvestoren führen“, so Jan Dobertin, Geschäftsführer des LEE NRW. Bürgerenergieprojekte bis zu 18 Megawatt müssten daher grundsätzlich von Ausschreibungen befreit werden.

Des Weiteren fordert der LEE NRW eine Anhebung des bisher geplanten garantierten Ausbauvolumens für die Windenergie von 2.000 Megawatt brutto (also inklusive Repowering) auf 2.500 Megawatt netto (ohne Repowering) jährlich sowie eine faire Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns für einen deutschlandweit ausgewogenen Windenergieausbau.

Quelle: Pressemitteilung LEE NRW

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) mit Sitz in Düsseldorf setzt sich für eine umweltverträgliche, preiswerte und zukunftssichere Energieversorgung ein.

www.lee-nrw.de

Die World Wind Energy Association e.V mit Sitz in Bonn wurde 2001 gegründet und ist ein internationaler Dachverband zur Förderung der Windenergie. (JF1)

www.wwindea.org

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Wirtschaft, Märkte, Studien

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