Venture-Capital-Markt wächst: Staat vervielfacht Beteiligungskapital für Start-ups

Der Staat stellt Unternehmensgründern immer mehr Geld zur Verfügung und wird für die deutsche Innovationslandschaft somit noch wichtiger. Jährlich rund 467 Millionen Euro an Bundesmitteln fließen in den Start-up-Markt. Im Vierjahresvergleich haben sich die Mittel damit vervielfacht - 2014 waren es noch (unter Ausklammerung des ERP-Dachfonds) 109 Millionen Euro. Die Bundesländer haben ihre Investitionsvolumina gleichfalls deutlich gesteigert – von insgesamt 113 auf 161 Millionen Euro. Doch es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Das sind zentrale Ergebnisse der Studie „Der Staat als Venture-Capital-Investor“, die die Wirtschaftskanzlei Lutz Abel nach 2014 in diesem Jahr zum zweiten Mal durchgeführt hat.

Analysiert wurden dabei die Investitionsvolumina und Beteiligungshöhen sowie bestimmte Beteiligungskriterien und Fund-of-Fund-Aktivitäten staatlicher Fonds, die aktiv und ausschließlich oder zumindest schwerpunktmäßig in Deutschland investieren. Zielsetzung der Studie sei es, die Transparenz im VC-Markt zu erhöhen und sowohl Investoren wie auch Gründern eine Datenbasis mit Empfehlungen für die Zusammenarbeit zu liefern.

Junge Gründer und Firmen, die am Anfang ihrer Entwicklung stehen, sind häufig auf Beteiligungskapital angewiesen. Die Verfügbarkeit von privatem Beteiligungskapital zur Start-up-Förderung sei aber hierzulande immer noch vergleichsweise gering - deshalb spiele staatliches Beteiligungskapital eine tragende Rolle: Der Staat ist in Deutschland der aktivste Venture-Capital-Investor. In fast der Hälfte aller Frühphasen-Investments engagieren sich Schätzungen zufolge öffentliche Beteiligungsfonds: Allein der mit Bundesmitteln ausgestattete High-Tech Gründerfonds (HTGF) ist beispielsweise deutschlandweit an jedem fünften Frühphasen-Investment beteiligt. „Im rohstoffarmen Deutschland sind wir auf die beständige Entwicklung neuartiger, wettbewerbsfähiger Produkte und Dienstleistungen angewiesen. Die Politik erkennt, dass Wagniskapital ein Standortfaktor ist, und legt viele neue Programme auf, die den VC-Markt beleben sollen“, konstatiert Studienautor Lorenz Jellinghaus, Rechtsanwalt und Partner am Hamburger Standort von Lutz Abel. „Das bedeutet aber auch: Der Staat setzt bei Investments über seine Beteiligungsgesellschaften eigene Akzente und kann direkt beeinflussen, welche Geschäftsmodelle und Innovationen künftig vom Start weg besser mit Kapital ausgestattet sind.“

Verglichen mit der ersten Erhebung 2014 habe sich einiges in den Bundesländern getan: Bayern kann über seine entsprechend ausgerichteten Programme insgesamt rund 37 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen; 2014 waren es noch vier Millionen weniger. Für den erneuten Spitzenplatz reicht das allerdings nicht: Nordrhein-Westfalen hat mit nun 48 Millionen Euro einen Schritt nach vorne gemacht und führt jetzt das Länderranking vor Bayern an. „Bei der Startup- Landschaft an Rhein und Ruhr dürfen wir deshalb mit einem deutlichen Schub rechnen“, so der VC-Experte Jellinghaus, der sowohl Investoren als auch Start-ups rechtlich berät.

Alle Bundesländer zusammen investieren 159 Millionen Euro pro Jahr und damit 40 Prozent mehr als bei der vorangegangenen Betrachtung. Auch, so die Studienergebnisse, gibt es weiterhin Unterschiede in der maximalen Beteiligungshöhe pro Unternehmen - die Liste reicht von 400.000 Euro als Höchstgrenze in Schleswig-Holstein bis zehn Millionen Euro in Nordrhein-Westfalen und umfasst verschiedene Modelle, meist so genannte Pari-Passu-Investments und Nachrangdarlehen.

Quelle: Pressemitteilung Lutz Abel

Lutz Abel ist eine Wirtschaftskanzlei mit Standorten in München, Hamburg, Stuttgart und Brüssel. Rund 60 Rechtsanwälte beraten in allen Fragen des Wirtschaftsrechts. (mb1)

www.lutzabel.com

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