Versicherungsschutz für deutsche Unternehmen beim Brexit
Bei einem harten Brexit, das heißt ohne neue, verbindliche wirtschaftliche Vereinbarungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union (EU), dürfen englische Versicherer in der EU kein Geschäft mehr tätigen, teilt der Versicherungsmakler Aon mit. Mit Blick auf die Verlängerung ihrer Versicherungsverträge 2018/2019 müssten Unternehmen jetzt eine Absicherungsstrategie festlegen, heißt es. Stichtag für den Brexit ist der 29. März 2019.
Unternehmen, die sich über Europa-Policen oder FOS (Freedom of Services)-Policen versichert
haben, wären laut Bernd Einmold, Experte für internationale Versicherungsprogramme beim Versicherungsmakler Aon Risk Solutions, bei einem harten Brexit betroffen. Diese Policen würden einen für alle Unternehmen eines internationalen Konzerns innerhalb der EU einheitlichen Versicherungsschutz durch einen einzigen Erstversicherungsvertrag bieten. „Wenn diese Möglichkeiten wegfallen, muss für UK-Risiken eine Lokalpolice abgeschlossen werden. Sonst steht das Unternehmen dort ohne Versicherungsschutz da“, so Einmold.
Der Experte hat eine Brexit-Task-Force ins Leben gerufen: „Unser Ziel ist, für Unternehmen
sicherzustellen, dass ihr Versicherungsschutz unterjährig nicht wegfällt und dass ihre Versicherer nicht durch nachteilige Brexit-Klauseln einseitig aus bestehenden Programmen ausscheiden können.“ Gleichzeitig solle das Augenmerk darauf gelegt werden, dass den Unternehmen ausreichende Deckungskapazitäten über weiterhin innerhalb der EU lizensierte Versicherer zur Verfügung gestellt werden. „Dort, wo wir Lücken sehen, werden wir darauf hinweisen, dass Lokalpolicen in UK rechtzeitig installiert werden müssen“, so Einmold weiter.
Quelle: Pressemitteilung Aon
Aon ist ein globales Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen und ist in den Bereichen Risiko,
Altersversorgung, Mitarbeiterentwicklung und Gesundheit tätig. Die Deutschlandzentrale ist in Hamburg. (TS1)