Vorsorge-Institut: Nachhaltigkeitspräferenzen in der Geeignetheitserklärung?
Der 2. August 2022 ist verstrichen und in der Beratung von Versicherungsanlageprodukten muss von Kunden nun offiziell Folgendes erfragt werden: Kenntnisse und Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse, Risikoneigung und Anlageziele und zu guter Letzt auch die Nachhaltigkeitspräferenzen. „Die Integration dieses neuen Prozessschritts stellt viele Berater:innen und Gesellschaften vor erhebliche Herausforderungen“, sagt Andreas Kick, Partner und Prokurist des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). „Mit unserem ,AnlegerprofilFinder‘ wollen wir dazu beitragen, Unsicherheiten bei der Erstellung einer rechtssicheren Geeignetheitserklärung abzubauen.“
Dazu war Kick in den vergangenen Monaten im beständigen Austausch mit den Produktmanagements und Rechtsabteilungen diverser Versicherer, um einen Prozess zu entwickeln, der einerseits handhabbar ist und andererseits den regulatorischen Anforderungen entspricht. Ergebnis sei ein Prozess in dem zunächst erklärt wird, was unter „Nachhaltigkeitspräferenzen“ zu verstehen ist. Bei der Ausgestaltung des Versicherungsanlageprodukts stehen anschließend Filter zur Verfügung, um eine Ausgestaltung anhand dieser Nachhaltigkeitspräferenzen vornehmen zu können. Da die Datenlage bis weit in den Juli hinein als unzureichend erachtet wurde, hat sich das IVFP dazu entschlossen, einige notwendige Filtermöglichkeiten vorerst noch zu deaktivieren und mit einem Hinweistext zu versehen. So können sich Berater bereits jetzt an den neuen Prozess gewöhnen. Sobald sich die Datenlage bessert, werden diese Filter freigeschaltet. Der „AnlegerprofilFinder“ inklusive Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen ist seit dem 2. August 2022 kostenfrei verfügbar. (DFPA/mb1)
Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP) mit Sitz in Altenstadt hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Markt für Vorsorgeprodukte in Deutschland detailliert und unabhängig zu untersuchen und Neuentwicklungen zu begleiten.