Windenergie an Land: Hohe Wettbewerbssituation bei der zweiten Ausschreibung

Die Bundesnetzagentur hat am 15. August 2017 die Zuschläge der zweiten Ausschreibung für Windenergie an Land erteilt. Die Ausschreibung war überzeichnet. Mit einem Volumen von 2.927 Megawatt waren 281 Gebote abgegeben worden. Den Zuschlag erhielten 67 Gebote mit einem Gebotsumfang von 1.103 Megawatt. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 4,28 Cent pro Kilowatttstunde.

„Auch die zweite Ausschreibungsrunde für Wind an Land war von hohem Wettbewerb geprägt. Der durchschnittliche Zuschlagswert ist im Vergleich zur ersten Runde um mehr als einen Cent pro Kilowattwattstunde gesunken. Das Ergebnis bestätigt die positiven Erfahrungen aus den voran gegangenen wettbewerblichen Ausschreibungen im Offshore- und Photovoltaikbereich“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Ein hoher Anteil der Zuschläge habe sich auf den Osten Deutschlands konzentriert. Dies zeige, dass neben dem Angebot auch Aspekte wie Flächenverfügbarkeit bei der Projektentwicklung eine Rolle spielten. Von den eingereichten Gebotsmengen entfielen 84 Prozent auf Bürgerenergiegesellschaften. Diese müssen aus mindestens zehn natürlichen Personen bestehen. Nach der ersten Ausschreibungsrunde habe die Bundesnetzagentur die erfolgreichen Bürgerenergiegesellschaften überprüft und keine Hinweise auf Verstöße gegen die gesetzlichen Anforderungen festgestellt. Bei der zweiten Zuteilung entfielen 90 Prozent der Zuschläge beziehungsweise 95 Prozent des Zuschlagsvolumens auf diese Gruppe.

Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur ist eine Regulierungsbehörde deren Aufgabe es ist den Wettbewerb in den Energie-, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahnmärkten zu fördern und die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen in diesen Bereichen sicherzustellen. Sie trägt dazu bei, dass Unternehmen die erforderlichen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Netze tätigen können. (TS1)

www.bundesnetzagentur.de

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