Wohnungswirtschaft: Die Städtebauförderung zukunftsfest machen

„Die Städtebauförderung ist ein unersetzliches Instrument für die Wohnquartiere in Deutschland. Sie gibt Impulse für die städtebauliche Entwicklung und ist gleichzeitig ein Investitionsmotor sowohl in urbanen als auch in schrumpfenden Gebieten“, erklärt Dr. Christian Lieberknecht, Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der Anhörung zur Städtebauförderung im Bauausschuss des Deutschen Bundestages.

Das große Ziel in Deutschland müsse es sein, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen herzustellen. Dafür sei die Städtebauförderung unverzichtbar. Der GdW begrüßt daher ausdrücklich, dass die Städtebauförderung aktuell mit 790 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt ausgestattet ist. Mittelfristig müsste dieser Betrag aus Sicht der Wohnungswirtschaft angesichts der großen Herausforderungen jedoch auf eine Milliarde Euro aufgestockt werden. Wichtig wäre es zudem, die Wohnungs- und die Städtebauförderung noch enger miteinander zu verzahnen, um eine größtmögliche Wirkung für die Wohnquartiere zu erzielen. Das spielt sowohl bei der Entwicklung, Modernisierung und Nachverdichtung von Bestandsquartieren, als auch für die konzeptionelle Entwicklung, Planung und Realisierung neuer Siedlungen und Quartiere eine Rolle.

Konkreten Änderungsbedarf gebe es an vier Punkten, darunter die Fortführung des Investitionspaktes „Integration im Quartier“. Der Investitionspakt, der bisher mit 200 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet ist, läuft nach 2020 aus. Das Programm war ursprünglich für Integrationsmaßnahmen im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften angelegt. Diese Maßnahmen sollten auf Dauer angelegt werden und auch in sozial belasteten Quartieren außerhalb der Gebiete der „Sozialen Stadt“ zum Einsatz kommen. Zudem solle die Abrissförderung aufgestockt werden: Der Förderbetrag für die unmittelbaren Rückbau-/Abrisskosten sowie die einfache Wiederherrichtung des Grundstücks sei nicht ausreichend. Er sollte über die derzeitig geplante Erhöhung von 110 Euro hinaus auf mindestens 140 Euro pro Quadratmeter angehoben werden. Ein weiterer Punkt: Einzelne Gebäudekomplexe berücksichtigen. Bisher könnten die Gelder für den Stadtumbau nicht für die Entwicklung einzelner Gebäudekomplexe eingesetzt werden. Gerade in ländlichen Regionen und Kleinstädten wäre dies aber wichtig. Dort sollte es flexible Anwendungsmöglichkeiten geben. Auch die Altschuldenproblematik sollte gelöst werden: Bislang nicht berücksichtigt, aber immens wichtig für die Entwicklung der Städte in den ostdeutschen Bundesländern, sei eine Lösung für die immer noch schwer wiegenden Altschulden. Altschulden sind durch Altverbindlichkeiten ostdeutscher Wohnungsunternehmen im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung entstanden. Finanzielle Lasten auf ehemals staatlichem Grund in den neuen Ländern wurden mit der Wiedervereinigung in Form von Wohnbaukrediten auf die Wohnungsunternehmen übertragen. Derzeit betragen diese finanziellen Folgelasten für Wohnungsunternehmen der ostdeutschen Bundesländer insgesamt rund vier Milliarden Euro. Aus Sicht des GdW ist es deshalb notwendig, dass Wohnungsunternehmen für Bestände in Gemeinden mit einem Leerstand von mehr als zehn Prozent Investitionshilfen erhalten, um die Belastung durch Altschulden ausgleichen zu können. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung GdW

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rund sechs Millionen Wohnungen, in denen über 13 Millionen Menschen wohnen.

www.gdw.de

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