"Finanztest" setzt aktuelle Vermögensanlage der UDI-Gruppe auf die Warnliste
Das von der Stiftung Warentest verlegte Verbrauchermagazin „Finanztest“ hat die von der UDI-Gruppe aufgelegte und vertriebene Vermögensanlage „UDI Energie Festzins 14“ auf ihre „Warnliste Geldanlage“ gesetzt. Es handelt sich um von der UDI Energie Festzins 14 GmbH & Co. KG angebotene Nachrangdarlehen mit einer prospektierten anfänglichen Verzinsung von 4,0 Prozent per annum. Das prospektierte Emissionsvolumen beträgt 15 Millionen Euro.
Die Nachrangdarlehen sollen laut Vermögensanlageninformationsblatt über noch nicht feststehende Projektgesellschaften in die Finanzierung der Planung, des Baus, des Betriebs oder des Kaufs von Photovoltaik-, Windenergie- und Biogasanlagen und Wärmenetzen in Deutschland und der Europäischen Union investiert werden. „Finanztest“ hat das Angebot wegen hoher Risiken auf die Warnliste gesetzt. „Seine konkreten Projekte sind nicht bekannt, mehrere andere Angebote zahlen Zinsen unter Plan“, heißt es zur Begründung in Heft 2/2019 und auf dem Internetauftritt. Dazu führt „Finanztest“ aus, dass bei mehreren Angeboten der UDI-Gruppe Zins- oder Rückzahlungen stocken würden, unter anderem beim „UDI Sprint Festzins IV“.
Zur von der UDI-Gruppe in 2016 vertriebenen Vermögensanlage „te Solar Sprint IV“, von der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG angebotene Nachrangdarlehen mit einem Platzierungsvolumen von 10,0 Millionen Euro, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 17. Januar 2019 eine nach § 11a VermAnlG veröffentlichungspflichtige Tatsache der Emittentin veröffentlicht. Demnach verschiebt sich die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegern aufgrund des möglichen Ausfalls von Forderungen. (jpw1)
Quellen: „Finanztest“ Heft 2/2019, Verbrauchermitteilung BaFin