Asuco: Namensschuldverschreibung als Alternative zum Publikums-AIF
Die Kapitalanlagezeitung „EXXECNEWS“ berichtet in der aktuellen Ausgabe über die Produktplanungen des Emissionshauses Asuco. Dieses rechnet zu Beginn des zweiten Quartals mit dem Vertriebsstart für die Serie „ZweitmarktZins“. Das Konzept der nach Vermögensanlagengesetz regulierten Namensschuldverschreibungen umfasst laut Asuco eine festen Laufzeit von grundsätzlich zehn Jahren, eine hundertprozentige Partizipation am Wertzuwachs der Zielfonds, im Marktvergleich extrem geringe Weichkosten, eine einfache steuerliche Behandlung zum aktuell reduzierten Steuersatz bei der Abgeltungssteuer sowie umfangreiche Informationsrechte der Anleger. (DFPA berichtete)
Auf Nachfrage von „EXXECNEWS“ erläutert Geschäftsführer Robert List, warum die nächste Asuco-Kapitalanlage als Namensschuldverschreibung und nicht etwa als Publikums-AIF strukturiert ist: „Das Vermögensanlagengesetz bildet einen stabilen Regulierungsrahmen zur Umsetzung des bewährten Asuco-Investitionskonzeptes. Das KAGB dagegen erlaubt nicht direkt einen Publikums-AIF aufzulegen der in Zweitmarkt Immobilienfonds investiert, die nicht als AIF nach dem KAGB aufgelegt wurden. ‚Neue AIF-Immobilienfonds‘ gibt es derzeit aber noch nicht im Zweitmarkt. Eine KAGB konforme Investition ist unseres Erachtens nur möglich über ein Konstrukt, welches mit mindestens zwei Spezial-AIF die Investition in die Zweitmarktanteile vornimmt und darüber einen Publikums-AIF setzt, der in die Spezial AIF investiert. Unser Ziel ist es Kosten und administrativen Aufwand möglichst gering zu halten und möglichst schnell ein gezielt diversifiziertes Portfolio aufzubauen. Dies ist mit der von uns gewählten Regulierung nach dem Vermögensanalgengesetz besser zu erreichen.“
Geplant sind eine Publikumstranche ab 5.000 Euro Anlagebetrag und eine Privatplatzierung für vermögende Anleger ab 250.000 Euro. Nach Angaben von List gegenüber „EXXECNEWS“ beträgt das Volumen für die Publikumstranche 30 Millionen Euro, das bis zum 30. September 2016 über ein Netzwerk unabhängiger Finanzdienstleister, Banken und Vermögensverwalter platziert werden soll. (AZ)