Bitcoin Era kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie Anbietern, die unter der Bezeichnung „Bitcoin Era“ Geschäfte über Kryptowährungen anbieten, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Die Anbieter unterstehen nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Angebote werden ausdrücklich deutschen Anlegern im Internet unter secured4u.net angedient, so die BaFin. Über ein Impressum verfüge die Seite nicht. Es sei unklar, wer Initiator dieses Angebots ist. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.