Die Zahl der registrierten Finanzanlagenvermittler ist rückläufig

Aktuell sind rund 37.500 Erlaubnisinhaber im Vermittlerregister des Deutschen Industrie- und Handelskammer als Finanzanlagenvermittlung verzeichnet. Im Jahr 2014 betrug die Zahl noch rund 41.000. Das meldet das Magazin "Hamburger Wirtschaft" der Handelskammer Hamburg in seiner Septemberausgabe 2017 und beschreibt die Pflichten der jährlichen Prüfungen für die Vermittler.

Die nach der Lehman-Brothers-Pleite beschlossenen Regulierungsmaßnahmen für die Finanzbranche betreffen unter anderem die Vermittler von Finanzanlagen. So müssen die Einhaltung der Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten jährlich geprüft werden. Die Prüfungsberichte sind unaufgefordert bei der Erlaubnisstelle, in Hamburg bei der Handelskammer, bis zum Ende des Folgejahres einzureichen. Eine Ausnahmeregelung in Form einer Befreiung existiert durch eine Negativerklärung, für den Fall, dass der Gewerbetreibende im Berichtsjahr keine Finanzanlagenvermittlung getätigt hat. Das Verpassen der Abgabefristen führt zu Strafgebühren und einer Mitteilung an die Ordnungsbehörden. Bei mehrmaligem Fristversäumnis kann die Zuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers erneut geprüft werden. Zur Durchführung der Prüfung sind beispielsweise Wirtschaftsprüfer und Steuerberater geeignet. Hinzu kommen öffentlich bestellte Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation und Erfahrungen geeignet sind. Das können zum Beispiel Rechtsanwälte sein, die sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert haben. Die Kosten für eine individuelle Prüfung können laut Bericht der Handelskammer Hamburg 300 Euro bis 8.000 Euro betragen. Maßgeblich hierfür sind der Umfang der Erlaubnis im Hinblick auf die vermittelten Produktkategorien, Anzahl der Geschäftsvermittlungen sowie der Aufwand für die Prüfung von Archivierung und Buchhaltung. Nach Auffassung der „Hamburger Wirtschaft“ geben einzelne Finanzanlagenvermittler ihre Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung aufgrund dieses Mehraufwandes zurück. Besonders ausgeprägt beobachtet die Handelskammer Hamburg dies bei Vermittlern, die sich auf Versicherungen oder Kredite spezialisiert haben. Im Artikel wird empfohlen, die Prüfung und Erstellung des Berichtes gut vorzubereiten. „Das Wichtigste für die Prüfung ist eine gute Zuarbeit. Dies beinhaltet insbesondere gute Dokumentationsunterlagen“, sagt Norbert Kirsch, Berater bei der RBD Realtreuhand. So liege ein Augenmerk bei der Prüfung darauf, wie die Beratungsprotokolle aufbereitet und geführt sind. „Die häufigsten Fehler finden sich bei der Einhaltung von Formalien“, sagt Ole Keppeler, Wirtschaftsprüfer bei der BDO. So fehlten Kundenunterschriften in den Beratungsprotokollen. Torsten Krüger von der Dr. Bischoff & Tann Buchprüfungsgesellschaft ergänzt: „Die Erlaubnisinhaber sollten den Auftrag zur Prüfung im zweiten oder dritten Quartal des Folgejahres stellen. Die Buchhaltung ist zu dieser Zeit in der Regel abgeschlossen und eine Plausibilitätsprüfung kann mit den abgestimmten Unterlagen erfolgen.“ Außerdem sei dann noch ausreichend Zeit um gegebenenfalls nachzufordernde Unterlagen zu prüfen. Aufträge, die im Dezember eingingen, kämen dagegen zu spät. Weiterhin empfiehlt Krüger, im Zweifelsfall, ob es sich um ein erlaubnispflichtiges Geschäft handelt, ein Protokoll anzufertigen und zu archivieren. (TS1)

www.hamburger-wirtschaft.de

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