FashionConcept GmbH: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anhaltspunkte dafür, dass die FashionConcept GmbH in Deutschland vier verschiedene Vermögensanlagen öffentlich anbietet. Bei den Angeboten, die das Unternehmen in diversen Medien bewirbt, handelt es sich um Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren („Stille Gesellschaftsbeteiligung“), sowie um Nachrangdarlehen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen, heißt es auf der Homepage der BaFin.
Das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen in der Bundesrepublik Deutschland ist grundsätzlich prospektpflichtig nach § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Eine Vermögensanlage darf hierzulande daher erst öffentlich angeboten werden, nachdem die BaFin den Verkaufsprospekt gebilligt hat. Die FashionConcept GmbH habe der BaFin für die vorgenannten Angebote keine Verkaufsprospekte zur Billigung vorgelegt. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermitteilung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.