Fondsrichtlinie könnte weniger restriktiv ausfallen als befürchtet
Am 1. Juni 2015 veröffentlichte „Das Investment“ in seiner Online-Ausgabe unter Berufung auf Recherchen der „Börsenzeitung“ einen Artikel, wonach die geplante Fondsrichtlinie „Ucits V“, die voraussichtlich im März 2016 in Kraft treten soll und eine Trennung zwischen Fondsverwaltung und Verwahrstelle vorsieht, weniger restriktiv ausfallen könnte als befürchtet. Die von der Wertpapieraufsicht ESMA empfohlene funktionale Trennung werde von der EU-Kommission mittlerweile „tendenziell bevorzugt“, zitiert die Börsen-Zeitung Rudlof Siebel, Geschäftsführer beim deutschen Fondsverband BVI. So sollen gesellschaftsrechtliche Verbindungen zwischen Fondsanbietern und Depotbanken grundsätzlich erlaubt sein. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, müssen allerdings beide bestimmte Auflagen erfüllen, wenn eine der beteiligten Gesellschaften mehr als zehn Prozent an der anderen hält. „Dies umfasst etwa eine personelle Trennung bei Management und Aufsichtsorgan, ein Ausschreibungsverfahren statt der automatischen Beauftragung der verbandelten Depotbank und der Nachweis auf Anfrage der Aufseher, dass diese die beste Wahl bei Preis, Kapitalausstattung, Expertise oder Prozessqualität ist“, so die Börsen-Zeitung.
Branchenexperten befürchteten bislang, dass die Maßnahmen der Richtlinie den Fondsdepots bis zu 30 Millionen Euro kosten könnte. Denn: Radikale Anlegerschützer innerhalb der EU-Kommission wollen eine gesellschaftsrechtliche Unabhängigkeit zwischen Fondsanbietern und Depotbanken, so dass wechselseitige Verflechtungen verboten sein sollen.
Mit der Trennung von Fondsgesellschaft und Depotbank, bei der das Fondsvermögen als Sondervermögen der Fondsgesellschaft verwahrt wird, soll im Falle der Insolvenz verhindert werden, dass das Geld in die Insolvenzmasse fließt.