Hansa Treuhand legt Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein
Am 19. November 2014 meldete das Kapitalanlagemagazin Cash in seiner Online-Ausgabe, dass die Berufung eines Schiffsfonds von Hansa Treuhand gegen ein Urteil des Hamburger Landgerichts vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht gescheitert sei. zurückgewiesen habe. Im Januar hatte das Landgericht mehrere Klagen geschlossener Schiffsfonds des Initiators gegen Zweitmarktfonds abgewiesen, in denen es um die Rückforderung von Ausschüttungen ging. Das Landgericht vertrat die Ansicht, dass die Rückforderung in vollem Umfang unberechtigt ist. Die entsprechende Klausel im Gesellschaftsvertrag sei derart überraschend, dass ein Anleger damit nicht rechnen konnte. Das Oberlandesgericht hat sich jetzt dieser Auffassung angeschlossen und gleichzeitig die Revision nicht zugelassen. Hansa Treuhand hat laut Cash-online angekündigt, dass die Schifffahrtsgesellschaften Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen werden.