Infinus: Klage gegen Ratingagentur erhoben

Am 24. Juli 2015 meldet „Cash“ in seiner Online-Ausgabe, dass die Berliner Kanzlei Schirp Neusel & Partner Klage gegen eine Ratingagentur erhoben, die die Future Business KGaA (Fubus), ein Unternehmen der Infinus-Gruppe, in den Jahren 2011 bis 2013 jährlich mit der Bestnote für Kreditwürdigkeit bewertet hatte. Die Ratings wurden von der Fubus verwendet, um Anleger für zu gewinnen. Die Kanzlei wirft der Hoppenstedt Kreditinformationen (nunmehr Bisnode) Fehlbewertungen im Anleihensegment vor.

Nach Ansicht der Kanzlei Schirp Neusel & Partner warten diese Ratings fehlerhaft und beruhten nicht auf einer ordnungsgemäßen Prüfung der Geschäftsunterlagen. Vielmehr sprechen demnach Tatsachen dafür, dass die Bewertung ohne die erforderliche umfassende Prüfung gegen Zahlung einer Gebühr erteilt wurde.

„Eine Schadenersatzklage gegen eine Ratingagentur erscheint zunächst als juristisches Neuland. Hier greifen allerdings die Rechtsgedanken, die der Bundesgerichtshof zur sogenannten Expertenhaftung entwickelt hat”, erläutert Rechtsanwalt Alexander Temiz, Kanzlei Schirp Neusel & Partner. „Genauso wie Wirtschaftsprüfer müssen auch Ratingagenturen den Anlegern gegenüber haften, wenn ihre Ratings als Vertriebsargument beim Vertrieb von Kapitalanlageprodukten genutzt werden.”

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