Lebensversicherer stoppen Auszahlungen
Am 20. Januar 2015 meldete das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe, dass Lebensversicherer aufgrund der neuen Gesetzeslage (Lebensversicherungsreformgesetz) Bewertungsreserven, die einen Teil der Gesamtrendite einer Police ausmachen, nicht auszahlen dürfen, wenn dadurch Zinsgarantien für die übrigen Kunden gefährdet werden würden. Entgegen erster Erwartungen seien davon auch große Versicherer betroffen. Im Ergebnis entgehen ausscheidenden Kunden vier- bis fünfstellige Summen. So dürfen die Lebensversicherer R+V, Aachen Münchener, Generali, Debeka, Cosmos, Ergo, Axa und Bayern-Versicherung keine von der Neuregelung betroffenen Reserven mehr ausschütten. Nur im Voraus zugesagte Beteiligungen fließen in Einzelfällen weiter an die Kunden. Ursächlich seien die niedrigen Zinsen auf sichere Anlagen, die es Versicherern immer schwerer machten, die den Kunden zugesagten Garantien zu finanzieren.