Moratorium über die Sberbank Europe mit Hauptsitz in Österreich
Der Einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB) hat - befristet bis zum 1. März 2022, 23:59 Uhr - gegenüber der Sberbank Europe AG, einer Tochtergesellschaft Russlands größten Finanzinstituts Sberbank, ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen, das durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde Österreich (FMA) umzusetzen ist. Eine Ausnahme gilt für Einleger erstattungsfähiger Einlagen zur Sicherung des nötigsten täglichen Bedarfs (maximal 100 Euro pro Tag). Das teilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Verbrauchermeldung mit.
In der Europäischen Union sind Einlagen von Privatanlegern bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je Einleger und Bank geschützt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von bis zu 100.000 Euro je Einleger liegen vor, sofern die FMA den Entschädigungsfall feststellen würde.
Die Einlagen deutscher Einleger bei der Zweigniederlassung in Frankfurt am Main („Sberbank Direct“) sind über die österreichische Einlagensicherung geschützt. Im Entschädigungsfall hat die österreichische Entschädigungseinrichtung die Entschädigungsansprüche der Einleger unverzüglich zu prüfen und die geeigneten Entschädigungsmaßnahmen zu treffen. Die deutsche Entschädigungseinrichtung ist im Entschädigungsfall ist für die Durchführung der Auszahlungen zuständig und hat die Ansprüche der Einleger in der Regel innerhalb von sieben Arbeitstage nach Feststellung des Entschädigungsfalls zu erfüllen.
Die BaFin beobachtet intensiv die Entwicklungen aus aufsichtlicher Perspektive und steht in engem Kontakt und Koordination mit den nationalen, europäischen und internationalen Aufsichtsbehörden. (DFPA/JF1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.