Publikumsfonds drohen 15 Prozent Steuern
Am 24. Juli 2015 berichtete „Fonds professionell online“, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) einen Diskussionsentwurf zur Reform des Investmentsteuergesetzes veröffentlicht hat, wonach die derzeitige Steuerbefreiung für Publikumsfonds abgeschafft und durch ein neues System ersetzt werden solle. Damit wird das sogenannte Transparenzprinzip – die Fonds zahlen keine Steuern, nur Anleger – aufgegeben. Sollte der Vorschlag des BMF in der aktuellen Form beschlossen werden, würde sich die Besteuerung von Fonds beziehungsweise Anteilseignern erheblich verkomplizieren, so „Fonds Profesionell“. Zudem würden Investments in deutsche Fonds unattraktiver. Die Verbände können bis 1. September Stellung zu dem Entwurf beziehen.
Ziel sei es, eine vom Europäischen Gerichtshof festgestellte und europarechtlich nicht zu vereinbarende Benachteiligung ausländischer Fonds zu beseitigen. Derzeit bekommen in Deutschland domizilierte Publikumsfonds die Kapitalertragssteuer in Höhe von 15,825 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) auf Dividenden deutscher Unternehmen und Einkünfte aus deutschen Immobilien vom Finanzamt zurückerstattet. Ausländische Fonds, die in die gleichen Assets investieren, bleiben dagegen auf den Steuern sitzen.
Anstelle einer generellen Abschaffung dieser Steuer für alle Fonds entschied sich das BMF, auch deutsche Fonds zu belasten. Der Diskussionsentwurf schlägt dafür unter anderem vor, dass in Deutschland aufgelegte Fonds ebenfalls eine Steuer von 15,825 Prozent auf Dividenden und Immobilieneinkünfte entrichten. Andererseits sollen auf Anlegerebene Steuererleichterungen eingeführt werden, wenn ein Fonds bestimmte Schwellenwerte für Aktien- oder Immobilienbesitz erreicht – angedacht sind beispielsweise 51 Prozent Aktienbesitz.
Eine Kapitalertragssteuer soll auch für Spezialfonds für institutionelle Investoren gelten, allerdings können die Anleger die gezahlten Kosten in aller Regel wahrscheinlich vom Fiskus wieder erstattet bekommen. Die steuerliche Behandlung der institutionellen Fonds würde sich daher sehr wahrscheinlich faktisch kaum ändern. Die Steuerexperten der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC befürchten daher, dass vermögende Kunden ihr Geld aus Publikums- in Spezialfonds oder in freie Mandate transferieren könnten.