S&K-Strafprozess landet vor dem Bundesgerichtshof
Im März 2017 wurden die beiden Gründer des Frankfurter Immobilienunternehmens S&K wegen Untreue zu Haftstrafen von jeweils achteinhalb Jahren verurteilt. Während das Urteil gegen Stephan S. bereits rechtskräftig ist, hat Jonas K. nun Revision gegen das Urteil eingelegt, sodass sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Causa S&K auseinander zu setzen hat. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin „Wirtschaftswoche“ online und beruft sich dabei auf Aussagen der Staatsanwaltschaft Frankfurt.
Die Angeklagten waren im Februar 2013 in Haft genommen worden. Ihnen wurde vorgeworfen rund 11.000 Anleger um 240 Millionen Euro betrogen zu haben. Der Betrugsvorwurf wurde allerdings vom Gericht nicht aufgeklärt, weil das eine weitere jahrelange Beweisaufnahme bedeutet hätte. Der Prozess mit mehr als 110 Verhandlungstagen dauerte 19 Monate. (JF1)