Sberbank Europe muss Geschäftsbetrieb einstellen
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 1. März 2022 mit sofortiger Wirkung der Sberbank Europe AG mit Sitz in Wien die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt. Darüber hinaus hat die FMA den Entschädigungsfall für die Sberbank Europe AG festgestellt, teilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Verbrauchermeldung mit.
Laut BaFin sind die Einlagen deutscher Einleger bei der Zweigniederlassung in Frankfurt am Main (Sberbank Direct) über die österreichische Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H (ESA) geschützt. Die operative Abwicklung des Entschädigungsverfahrens für deutsche Kunden übernimmt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB).
Die betroffenen deutschen Einleger sollen so schnell wie möglich entschädigt werden. Die EdB werde sich mit ihnen in Kürze in Verbindung setzen, um die Entschädigung vorzunehmen. (DFPA/JF2)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.